Spätestens die Bezeichnung "D-Mark" statt "Euro" hätte die Bundesregierung darauf aufmerksam machen müssen, dass hier ein Regelwerk dringend der Auffrischung bedarf. Doch es musste erst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts her, das der Asylpolitik in Deutschland ein denkbar schlechtes Zeugnis ausstellt: Asylbewerber müssen mehr Geld bekommen, weil ihre Leistungen deutlich unter Hartz IV liegen. Und damit unter dem Existenzminimum.
Sowohl Sozialministerin Ursula von der Leyen als auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer, haben da in den vergangenen Jahren offenbar geschlafen: Seit 1993 wurde der Regelsatz für Asylbewerber nicht mehr erhöht, trotz steigender Lebenshaltungskosten. Bis das Gesetz entsprechend geändert wird, verfügte das Gericht nun, die monatlichen Sach- und Geldleistungen im Wert von gut 225 Euro auf 336 zu erhöhen. Sogar rückwirkend für 2011.
Die Erhöhung ist richtig, weil es nur ein Existenzminimum geben kann, aber keines erster und zweiter Klasse. Und das ist in Deutschland mit dem Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") klar definiert. Jeder hat darauf Anspruch, ob In- oder Ausländer, Frau oder Mann, Workaholic, der keinen Job findet oder nicht arbeiten darf, oder notorischer Faulpelz.
Es geht dabei nicht nur um Essen, Trinken und das Dach über dem Kopf, sondern auch um ein Mindestmaß soziolkultureller Teilhabe: Kultur, Sport, Freunde treffen. Dieser Anspruch muss auch für Asylbewerber gelten. Erst recht, da viele schon jahrelang in Deutschland leben oder gar geboren wurden, wie eine der Klägerinnen.
Zumal: In den 90er-Jahren wollte man die Anreize für Menschen aus armen Ländern, in Deutschland Asyl zu beantragen, mit einem niedrigen Regelsatz senken. Das war damals ja nicht ganz falsch, ist heute aber obsolet: 1995 - in der Hochphase der Balkan-Kriege - beantragten knapp 170.000 Menschen Asyl. 2011 nur noch gut 53.000. Eine überschaubare Zahl.
Dieser starke Rückgang liegt nicht nur an der Befriedung Ex-Jugoslawiens, sondern vor allen an der Drittstaatenregelung, wonach Personen, die über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen, kein Recht auf Asyl haben. Italien, Spanien, Griechenland und Zypern - Staaten an der EU-Außengrenze - haben deshalb mit den Menschen zu tun, die eigentlich nach Deutschland oder Frankreich wollen. Ihre Flüchtlingslager sind oft überfüllt und die hygienischen Zustände mitunter katastrophal.
Wer die deutsche Asylpolitik verbessern will, darf sich deshalb nicht nur mit Regelsätzen beschäftigen, sondern muss den Nachbarn an den EU-Außengrenzen helfen, den Flüchtlingen ein menschenwürdiges Umfeld zu bieten. Asylpolitik ist längst ein europaweites Thema.
Wer wie ich,Jahrzentelang mit dem elend Konfrontiert worden ist der sieht das aus einer ganz anderen Perspektive.Es soll jedem der wirklich aus Todesnot nach Deutschland oder ein anderes Demokratischen Staat kommt geholfen werden aber nur dann,und nicht noch lange an anderen Ausreden rumtüffteln.Außerdem sollen den absoluten befürworter,einen gewißen Prozentsatz abverlangen damit die Person dann als Pate auftreten kann,vieleicht gibt es ja noch eine belobigung vom Präsidenten.Was aber noch idealer wäre man unterstützt die Drangsalierenden Staaten nicht mehr mit Enormen Summen.Fangen wir mal in Indien an,da werden A-Bomben vom Entwicklungsgeld gebaut,das gleiche gilt für Pakistan und auch Israel ist mit auf der Liste man könnte jetzt endlos weitermachen Christoph:wichtiges Urteil!! Im übrigen leben die Asylanten,nicht von der Hand in den Mund das haben sie in Deutschland bestimmt noch nicht erlebt.Eingeshränkt ja aber nicht am Hungertuche nagend,wer was anderes sehen sehen will der hat noch nie Hunger oder Armut kennengelernt.Mein Motto ist nachwievor HILFE zur SELBSTHILFE,aber erliche Untestützung,und nicht bla,bla.