"Es handelt sich um menschliches Versagen. Bei der September-Berechnung haben wir es bemerkt", sagte Völksch. "Wir haben sofort versucht, das Paar zu erreichen." Alle Versuche per Telefon und Post seien aber gescheitert, auch im Jobcenter seien die beiden trotz eines Anhörungstermins nicht aufgetaucht.
Für die Jobcenter-Leiterin sei klar, dass die Hartz-IV-Empfänger das Geld zurückzahlen müssen. "Wenn man eine so hohe Summe von uns überwiesen bekommt, muss einem sofort einleuchten, dass man das nicht behalten kann." Mit Hilfe der Bank des Paares seien bereits knapp 50.000 Euro zurückgeholt worden.
Dagegen wehren sich die Hartz-IV-Empfänger, weil sie sich keiner Schuld bewusst sind. "Wir haben im Internet gelesen, dass man es nicht zurückzahlen muss, wenn man es nicht durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erworben hat", zitiert die "Volksstimme" den Mann. Rund 33.000 Euro hat das Paar nach eigenen Angaben für Kinderausstattung und Wohungseinrichtung ausgegeben.
Gerichtsvollzieher droht
Außerdem lassen sie sich von einem Anwalt vertreten. Für die Sperrung des Kontos und die Rücküberweisung durch die Bank an das Jobcenter sehen sie keine rechtliche Grundlage. Der Anwalt des Paares habe rechtliche Schritte gegen die Bank und deren Mitarbeiter sowie gegen das Jobcenter angekündigt.
Doch die Behörde will auch den Rest des Geldes zurückhaben. "Wir haben ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet", sagte Jobcenter-Leiterin Völksch. Damit droht dem Hartz-IV-Paar der Gerichtsvollzieher.