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Merken   Drucken   14.10.2011, 16:17 Schriftgröße: AAA

Behördenfehler: Jobcenter überweist 83.000 Euro zu viel an Hartz-IV-Empfänger

Das Paar aus Sachsen-Anhalt traut seinen Augen nicht. Im Juli und August gehen hohe Summen auf ihrem Konto ein - ein Versehen des Jobcenters. Die Behörde verlangt das Geld zurück, doch die Hartz-IV-Empfänger wehren sich.
Der Fehler eines Mitarbeiters im Jobcenter hat bei einem Paar in Sachsen-Anhalt für einen unerwarteten Geldsegen gesorgt. Die Hartz-IV-Empfänger aus Schönebeck in der Nähe von Magdeburg hatten plötzlich gut 83.000 Euro mehr auf dem Konto. Diese Summe sei "im Juli und August wegen eines Eingabefehlers" überwiesen worden, sagte die Leiterin des zuständigen Jobcenters, Edith Völksch, der Nachrichtenagentur dpa.
Zuvor hatte die "Magdeburger Volksstimme" über den Fall berichtet. "Wir haben darüber gelacht und gedacht, die überweisen uns das eh nicht", zitiert das Blatt den 22-jährigen Mann und seine ein Jahr jüngere Freundin.
"Es handelt sich um menschliches Versagen. Bei der September-Berechnung haben wir es bemerkt", sagte Völksch. "Wir haben sofort versucht, das Paar zu erreichen." Alle Versuche per Telefon und Post seien aber gescheitert, auch im Jobcenter seien die beiden trotz eines Anhörungstermins nicht aufgetaucht.
Für die Jobcenter-Leiterin sei klar, dass die Hartz-IV-Empfänger das Geld zurückzahlen müssen. "Wenn man eine so hohe Summe von uns überwiesen bekommt, muss einem sofort einleuchten, dass man das nicht behalten kann." Mit Hilfe der Bank des Paares seien bereits knapp 50.000 Euro zurückgeholt worden.
Dagegen wehren sich die Hartz-IV-Empfänger, weil sie sich keiner Schuld bewusst sind. "Wir haben im Internet gelesen, dass man es nicht zurückzahlen muss, wenn man es nicht durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erworben hat", zitiert die "Volksstimme" den Mann. Rund 33.000 Euro hat das Paar nach eigenen Angaben für Kinderausstattung und Wohungseinrichtung ausgegeben.
Gerichtsvollzieher droht
Außerdem lassen sie sich von einem Anwalt vertreten. Für die Sperrung des Kontos und die Rücküberweisung durch die Bank an das Jobcenter sehen sie keine rechtliche Grundlage. Der Anwalt des Paares habe rechtliche Schritte gegen die Bank und deren Mitarbeiter sowie gegen das Jobcenter angekündigt.
Doch die Behörde will auch den Rest des Geldes zurückhaben. "Wir haben ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet", sagte Jobcenter-Leiterin Völksch. Damit droht dem Hartz-IV-Paar der Gerichtsvollzieher.
  • FTD.de, 14.10.2011
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