27.01.2010, 10:46
Beitragserhöhungen: Kartellamt prüft Kassen-Zusatzbeiträge
Die Wettbewerbshüter mischen sich in den Streit über die Erhebung des Zuschlags bei mehreren gesetzlichen Krankenkassen ein. Sie wittern einen Verstoß gegen das Kartellrecht. Doch bisher herrscht die Auffassung vor, dass sie dafür nicht zuständig sind.
Die angekündigten Zusatzbeiträge bei mehreren Krankenkassen könnten einem Bericht zufolge zur Sache für das Bundeskartellamt werden. "Wir beschäftigen uns mit dem Vorgang", sagte ein Sprecher der Behörde den "Stuttgarter Nachrichten" und der "Kölnischen Rundschau" zufolge. Am Montag hatten mehrere Kassen Zusatzbeiträge in Höhe von pauschal 8 Euro für die Versicherten angekündigt.
Dem Kartellamt lägen mehrere Beschwerden von Verbrauchern vor, die nun geprüft würden, sagte der Sprecher. Grundsätzlich hätten Krankenkassen als Unternehmen zu gelten und unterlägen mit einigen Ausnahmen dem Kartellrecht.
Kanzlerin Merkel wundert sich über die gleichzeitige Einführung von Zusatzbeiträgen bei mehreren Krankenkassen
Das widerspricht jedoch der gängigen Auffassung, wonach auf die Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts das Wettbewerbs- und Kartellrecht nicht angewendet werden kann. Sie werden nicht als privatrechtliche Unternehmen angesehen, sondern unterliegen dem Sozialgesetzbuch. Das Kartellamt ist ein Gegner dieser Sonderstellung.
Auch in der Bundesregierung wird Kritik an der Vorzugsbehandlung laut. In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion soll Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) angekündigt haben, die Regierung werde sich genau anschauen, was die Kassen da machen. Das berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Teilnehmer der Sitzung. "In anderen Fällen wäre das ein Fall für das Kartellamt", habe Merkel gesagt.
Nach einem Bericht der "Rheinischen Post" lässt Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) prüfen, wie das Kartellrecht auf Krankenkassen ausgeweitet werden kann. Damit könnte das Kartellamt Beitragserhöhungen überwachen und Preisabsprachen untersagen, hieß es unter Berufung auf Regierungskreise.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BdA) signalisierte Unterstützung für das Vorgehen der Wettbewerbshüter. BdA-Präsident Dieter Hundt sagte den "Stuttgarter Nachrichten" zufolge, Absprachen über den Zusatzbeitrag dürfe es nicht geben. "Die Aufsichtsbehörden müssen kartellartige Verhaltensweisen von Anfang an unterbinden", sagte Hundt. Die gemeinsame Ankündigung von Zusatzbeiträgen sei "wettbewerbsfeindlich".
Teil 2: Aigner hält Vorgehen für rechtswidrig
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FTD.de, 27.01.2010
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