Demnach werden Verluste aus Kündigungen von Lebensversicherungen bis 2004 nicht als absetzbare Werbungskosten anerkannt. "Wir reden jetzt umgehend mit den Ländern über diese Einzelfälle in einzelnen Finanzämtern", sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums FTD-Online. "Wir erwarten, dass alle Länder wieder auf Linie gehen und sich die ganze Sache damit erledigt".
Laut "Handelsblatt" erkannten verschiedene Finanzämter erstmals hohe Verluste an, die aus der Kündigung von Lebensversicherungen resultierten. Die Finanzbeamten hätten unter anderem Verwaltungskosten und Prämien für Versicherungsvertreter steuermindernd angerechnet. Falls dieses Beispiel Schule mache, drohten dem Finanzministerium Mindereinnahmen von 2 bis 3 Mrd. Euro.
Laut Ministerium ist es jedoch seit Jahren gängige Verwaltungspraxis, dass die Verluste aus Kündigungen alter Versicherungsverträge nicht geltend gemacht werden könnten. Daran sollten sich alle Finanzämter weiterhin halten. "Eine gerichtliche Auseinandersetzung wäre aus unserer Sicht für die Kläger nicht aussichtsreich", sagte der Sprecher. Er begründete dies mit der gemeinsamen Rechtsauffassung von Bund und Ländern und der langjährigen Verwaltungspraxis.
Für Verträge ab 2005 habe der Gesetzgeber die Regelung geändert. Seitdem dürften die Verluste aus gekündigten Lebensversicherungen zwar abgesetzt werden. Allerdings seien die Berechnungsmethoden so gestaltet, dass sich die daraus entstehenden Vorteile in engen Grenzen hielten.