Verboten wurden die "Berliner Alternative Süd-Ost" und die "Kameradschaft Tor Berlin" mit ihrer Untervereinigung "Mädelgruppe". Zu den Gruppierungen seien umfassende Materialien gesammelt worden, aus denen erkennbar sei, dass sie gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik verstießen, sagte Körting. Die je 10 bis 15 Mitglieder beider Organisationen hätten sich nationalsozialistisches Gedankengut zu Eigen gemacht. Im Rahmen des Verbotsvollzugs seien am frühen Morgen neun Wohnungen von führenden Mitgliedern der Gruppen in Berlin und eine Wohnung in Brandenburg durchsucht worden. Dabei sei umfangreiches Propagandamaterial sichergestellt worden. Die Polizei beschlagnahmte Flugblätter, Aufkleber, Transparente, T-Shirts und Akten.
Es bestünden keine Zweifel, dass die Kameradschaften Vereinsstrukturen aufweisen und daher nach dem Vereinsrecht verboten werden können, sagte Körting. Die beiden neonazistischen Organisationen betrieben laut Körting in den vergangenen Jahren Agitation und Propaganda und waren die aktivsten Organisationen dieser Art. Sie hätten führende Nationalsozialisten wie den Stellvertreter Adolf Hitlers, Rudolf Hess, oder SA-Sturmführer Horst Wessel als Märtyrer und Helden gefeiert. Die Kameradschaften sollen die Schaffung "national befreiter Zonen" propagiert haben. Außerdem hätten mehrere Mitglieder Straftaten begangen und gezielt Polizisten und Journalisten bedroht. Das Verbot der besonders in den Bezirken Treptow-Köpenick und Lichtenberg aktiven Gruppen sei seit längerem vorbereitet worden. Der SPD-Innensenator geht davon aus, dass die Betroffenen gegen den Beschluss Klage einreichen werden.
Körting sagte, das Umfeld der zwei Kameradschaften sei schwer einzuschätzen. Es gebe Mitglieder der rechten Szene, die bei Aktionen oder Demonstrationen dieser beiden Gruppen mitliefen. "Das geht bis in die NPD hinein", sagte er. Der Zeitpunkt des Verbots habe jedoch nichts mit der für den 8. Mai geplanten Demonstration der NPD in Berlin zu tun.