Die niedrigen Tarifverdienste gelten insbesondere für gering qualifizierte Beschäftigte in gewerkschaftlich schlecht organisierten Branchen wie Gartenbau und Landwirtschaft sowie in Handwerks- und Dienstleistungsbranchen. Im Konditorenhandwerk in Bayern etwa beginnt nach Angaben der Statistiker der Tarifverdienst bei 5,26 Euro je Stunde. Auch Fleischer in Sachsen (6,00 Euro je Stunde), Gärtner in Brandenburg (6,46) und Mitarbeiter im Hotel- und Gaststättengewerbe (6,29) erhalten bisweilen weniger als 6,50 Euro je Stunde. Die Angaben beruhen auf einer Auswertung von 600 Flächentarifverträgen. Bei den Löhnen handelt es sich um die niedrigste Stufe, die häufig für frisch Ausgelernte, oder aber Hilfskräfte gilt.
Zum Schutz gegen den Absturz in Niedriglöhne wurden in den vergangenen Jahren in zehn Brachen allgemeinverbindliche Mindestlöhne eingesetzt. Diese reichen von 6,53 bis 11,53 Euro je Stunde. Nach den Daten des Bundesamtes liegt der Mindestlohn im Westen bei Wäschereidienstleistungen und größtenteils im Wach- und Sicherheitsgewerbe bei weniger als 8,00 Euro je Stunde. Im Osten werden 8,00 Euro des weiteren bei der Gebäudereinigung und in der Pflegebranche unterschritten.
Allerdings gibt es einen gegenläufigen Trend: Je nach Region und Branche sind Unternehmen durch den Arbeits- und Fachkräftemangel zunehmend dazu gezwungen, über Tarif zu zahlen, in Lohnverhandlungen großzügiger zu werden oder besondere Zusatzleistungen anzubieten. In Ostdeutschland gibt es Überlegungen, im Handwerk die Löhne für Auszubildende zu erhöhen, weil es zunehmend an Nachwuchs fehlt .