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Merken   Drucken   18.03.2009, 21:22 Schriftgröße: AAA

BGH-Urteil: Alleinerziehende müssen früher ran  

Alleinerziehende müssen sich sehr viel früher als bisher eine Vollzeitstelle suchen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt. Entscheidend sind Betreuungsmöglichkeiten für das Kind. von Andreas Kurz (Berlin)
Der Betreuungsunterhalt für den alleinerziehenden Elternteil kann danach schon entfallen, wenn das Kind noch im Grundschulalter ist - vorausgesetzt, dass das Kind im Kindergarten oder Hort betreut wird.
Das Urteil ist ein deutlicher Fingerzeig für die Familiengerichte, die Vorschriften zur Unterhaltsreform richtig anzuwenden. Das neue Gesetz ist zwar schon seit Januar 2008 in Kraft, doch halten viele Untergerichte an der "08/15"-Lösung fest, die sie noch nach altem Recht entwickelt haben: Bis zum achten Lebensjahr des Kindes musste die Mutter gar nicht, bis zum 15. Lebensjahr nur halbtags arbeiten gehen. Dieses Modell gehöre nun der Vergangenheit an, sagte die Senatsvorsitzende Meo-Micaela Hahne bei der Urteilsverkündung. "Der Gesetzgeber hat die Rechtslage grundlegend umgestaltet." (Az.: XII ZR 74/08).
Die Arbeitspflicht für alleinerziehende Mütter setzt nun deutlich früher ein. Das wollte der Gesetzgeber mit der Reform so - auch, um es dem geschiedenen Mann zu ermöglichen, eine neue Familie zu gründen, ohne von den Unterhaltspflichten finanziell erdrückt zu werden.
Die Entscheidung ist auch ein Etappensieg für den Vater eines siebenjährigen Sohnes. Er hatte sich vor dem BGH dagegen gewehrt, monatlich 830 Euro Betreuungsunterhalt an seine Ex-Frau zahlen zu müssen. Sie hat eine 70-Prozent-Stelle als Lehrerin, der Junge besucht bis 16 Uhr den Hort. Vor dem Berliner Kammergericht - der Vorinstanz - hatte die Mutter noch gewonnen.

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