Der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisierte die Entscheidung. "Ich halte es für falsch, dass ein Vermieter selbst dann eine Modernisierungs-Mieterhöhung fordern und durchsetzen kann, wenn er die Baumaßnahme nicht angekündigt oder die Ankündigung nach Protesten des Mieters zurückgezogen hat", heißt es in einer Erklärung des DMB-Direktors Lukas Siebenkotten.
In einer weiteren Entscheidung zum Mietrecht entschied der 8. Zivilsenat des BGH am Mittwoch über das Recht auf Mietminderung in möblierten Wohnungen. Demnach kann der Mieter auch bei einer voll ausgestatteten Wohnung die Miete proportional mindern, wenn die Fläche mehr als zehn Prozent kleiner ist als im Vertrag vereinbart. Das Gericht der Vorinstanz hatte noch argumentiert, bei einer vollständig eingerichteten Wohnung sei die Beeinträchtigung aufgrund einer Flächenunterschreitung nicht so groß, weil alle benötigten Einrichtungsgegenstände untergebracht werden könnten (Az. VIII ZR 209/10).
Diese Entscheidung stieß beim Deutschen Mieterbund auf Zustimmung. Es gelte der Grundsatz, dass Mieter nur für die Wohnfläche zahlen müssen, die ihnen auch tatsächlich zur Verfügung gestellt werde, sagte DMB-Direktor Siebenkotten.