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Merken   Drucken   29.01.2008, 10:00 Schriftgröße: AAA

Big Brother fährt mit  

Wer in Deutschland Auto fährt, muss damit rechnen, dass die Polizei sein Kennzeichen fotografiert und speichert. Dies geschieht zum Teil derart willkürlich, dass ein ADAC-Gutachten zu dem Schluss kommt: Eindeutig verfassungswidrig. Gegen mehrere Bundesländer richtet sich massive Kritik. von Annette Berger (Hamburg)
"Sieben von acht untersuchten Bundesländern verstoßen zum Teil oder ganz gegen die Verfassung", sagte Johann Nowicki, Fachreferent für Verbraucherschutz beim ADAC FTD-Online. Der Verkehrsclub stellte am Dienstag in Berlin ein Rechtsgutachten des Kasseler Professors Alexander Roßnagel vor. Danach gibt es erhebliche Mängel beim Autofahrer-Datenschutz in Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Lediglich die Regeln in Brandenburg seien - weitgehend - verfassungskonform.
Dass Autokennzeichen erfasst werden, ist nicht neu. Bereits seit mehreren Jahren werden Fahrzeuge mit Videokameras aufgenommen, die Nummernschilder ausgelesen, gespeichert und von der Polizei mit zentralen Dateien abgeglichen. Insgesamt acht Bundesländer sammeln solche Daten - mit dem Ziel gestohlene Autos zu finden, Straftäter zu fangen oder Terrorismus zu bekämpfen. Dazu haben diese Länder Gesetze erlassen, die der Polizei mehr oder wenige enge Grenzen setzen. In den Bundesländern ohne eigene Regeln sind die Autofahrer vor der Sammelwut der Polizei sicher - hier gibt es laut ADAC kein Videoscanning.
"Die Polizei muss natürlich wirksam gegen Terror vorgehen, sagte Nowicki. Viele Kontrollen würden jedoch verdeckt und ohne jeden Anlass oder Verdacht durchgeführt, moniert der Verkehrsclub. Ermöglicht werden so eine flächendeckende Überwachung und persönliche Bewegungsprofile. "Da nennenswerte Fahndungserfolge nicht zu verzeichnen sind, sind die Kontrollen zudem nicht verhältnismäßig", so der ADAC.

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