Der Gesetzentwurf zu mehr Öffentlichkeitsbeteiligung bei großen Projekten stößt auf heftige Kritik der Länder und bei Naturschutzorganisationen. Im Bundesrat haben die zuständigen Ausschüsse 20 Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf gestellt. So müsse es auch in allen Fachgesetzen wie etwa zum Straßenbau oder der Energiewirtschaft eine Pflicht zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung geben, sonst sei das Ziel einer besseren Beteiligung "gescheitert", heißt es in der Stellungnahme.
"Mit dem Gesetz könnte die Bundesregierung die richtigen Schlüsse aus Stuttgart 21 ziehen und dem gewachsenen Bedürfnis nach Bürgerbeteiligung nachkommen. Diese Chance lässt sie jedoch weitgehend ungenutzt verstreichen", sagte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) der FTD.
Das Gesetz soll teure und lange Auseinandersetzungen wie um den Tiefbahnhof Stuttgart 21 vermeiden helfen. Schließlich plant die Regierung im Zuge der Energiewende zahlreiche umstrittene Trassen- und Windparkprojekte. Unter Druck stehen die Parteien auch durch die wachsende Popularität der Transparenz predigenden Piratenpartei. Über das Gesetz will der Bundesrat am 11. Mai entscheiden. Es ist zwar in dem Ländergremium nicht zustimmungspflichtig - aber die zahlreichen Änderungsanträge zeigen, dass die Kritik quer durch alle Parteien geht und mit Debatten im Bundestag gerechnet werden muss.
Schon der erste Entwurf hatte 2011 für Aufruhr gesorgt. Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte damals hineingeschrieben, dass der geplante frühe Erörterungstermin mit der Öffentlichkeit für Großprojekte freiwillig bleiben soll. Unter dem Druck aller Parteien besserte Friedrich nach, der Erörterungstermin ist nun Pflicht. Doch die Bundesregierung hat eine Hintertür offengelassen, mit der Projekte ohne frühe Diskussionen in die Planung gehen können.
Die Lücke klafft bei Fachplanungsgesetzen wie dem Fernstraßengesetz, dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Eisenbahngesetz. Hier wird der Erörterungstermin nicht vorgeschrieben. Sollte dies aber nicht auch in diesen Gesetzen Pflicht werden, wäre "der eigentliche Sinn des Gesetzentwurfs, die Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Vereinheitlichung des Planungsrechts, gescheitert", heißt es. Kritik wird auch an der starren Anhörungsfrist von drei Monaten geübt, und daran, dass Projektteile bis zu 15 Jahre nach Planfeststellung noch umgesetzt werden dürfen - egal, wie sich das Umfeld verändert hat.
Die Umweltverbände lehnen den Entwurf als völlig unzureichend ab. "Wenn das die Antwort auf Stuttgart 21 ist, dann ist sie komplett enttäuschend", sagte Dirk Teßmer, Fachanwalt und Vertreter des Bundes für Umwelt und Naturschutz. "So, wie das Gesetz derzeit aussieht, werden sich die Probleme nicht lösen, sondern verschärfen." Man müsse sich nicht wundern, wenn Proteste wie bei Stuttgart 21 aufkämen, wenn Bürger "nicht substanzieller mitwirken und mitentscheiden könnten". Es fehle bei den Gesetzen an einer Vereinheitlichung der Standards bei der Bürgerbeteiligung auf einem höheren Niveau, kritisierte er. Der Erwartung, dass die zuständigen Ministerien ein durchdachtes und abgestimmtes Konzept zur besseren Bürgerbeteiligung vorlegen würden, werde der Gesetzentwurf "nicht einmal im Ansatz gerecht".
Der hessische Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) geht sogar noch weiter. Er forderte in einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", angesichts der notwendigen Energieprojekte müssten nicht nur Bürger stärker beteiligt werden, sondern auch "Parlamente stärker eingebunden werden". Laut Posch schlägt der Gesetzentwurf zwar den richtigen Weg ein, lasse aber noch "zahlreiche Fragen offen".
Im Bundestag steht die FDP dem Gesetzentwurf vorsichtig zustimmend gegenüber. "Die FDP-Fraktion sieht den Gesetzentwurf auf dem richtigen Weg, wird aber die Regelungen natürlich am Positionspapier zu Bürgerbeteiligung und Bürokratieabbau messen", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gisela Piltz der FTD.