Wolfgang Clement, Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
Eine entsprechende Änderung der Hartz-IV-Gesetzgebung soll am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden. Die gesetzliche Quote der Kostenbeteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten der Bezieher von Arbeitslosengeld II (Alg II) soll nach FTD-Informationen von derzeit 29,1 Prozent auf einen Prozentsatz nahe Null sinken.
Die Ausgaben für das Alg II übersteigen alle Erwartungen: Statt wie ursprünglich geplant 14,6 Mrd. Euro schlagen voraussichtlich etwa 26 Mrd. Euro zu Buche. Für die Kostenexplosion macht der Minister einen gegenüber der Planung drastischen Zuwachs so genannter Bedarfsgemeinschaften verantwortlich: Ihre Zahl liegt mit 3,66 Millionen um mehr als eine Million über früheren Kalkulationen.
Durch Hartz IV wurden die Kommunen um über eine Million erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger entlastet. Im Gegenzug verpflichteten sie sich, die Kosten Betroffener für Wohnung und Heizung zu tragen. Unterm Strich sollten sie durch Hartz IV aber immer noch 2,5 Mrd. Euro pro Jahr sparen. Der Bund sicherte ihnen daher zu, ein knappes Drittel der Unterkunftskosten vorläufig zu übernehmen. Die Aufteilung sollte nach dem Revisionstermin 1. Oktober neu ausgehandelt werden. Diese Verhandlungen will Clement kommende Woche beginnen.
Ausgabenkürzungen bei der BA
Seine Erfolgsaussichten sind jedoch gering: Die kommunalen Spitzenverbände gehen fest davon aus, dass die Länder ihre Interessen im Bundesrat vertreten, der einer Gesetzesänderung zustimmen muss. Alle drei Verbände lehnen eine Absenkung der Beteiligungsquote des Bundes ab. "Nach unseren bisherigen Erkenntnissen kann der Prozentsatz nicht abgesenkt werden", sagte Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Städtetags. "Wir gehen davon aus, dass er mindestens in der bisherigen Höhe erhalten werden muss."
Weitere Einsparungen erhofft sich Clement durch Ausgabenkürzungen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Behörde bestätigte einen Bericht des "Tagesspiegel", wonach etwa die Förderung der Job-Rotation gestrichen und die der Existenzgründer restriktiver werden soll. Dauer und Höhe des Existenzgründungszuschusses sollen künftig im Ermessen des Arbeitsvermittlers vor Ort liegen.
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Klaus Brandner, beurteilte die Sparvorschläge skeptisch. "Man sollte nicht alles über Bord werfen, nur weil es wenig genutzt wird", sagte Brandner der FTD. So sei das Instrument der Jobrotation sinnvoll, da es das Ziel eines lebenslangen Lernens einbinde.