Chef der Bundesagentur: Frank-Jürgen Weise
Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg bestätigte am Sonntag, dass ein entsprechendes Konzept derzeit in zwei Arbeitsagenturen erprobt werde. Sie widersprach der Darstellung in der Zeitung "Bild am Sonntag", dass Bezieher von Arbeitslosengeld II davon umfassend betroffen seien. Es handele sich nur um Langzeitarbeitslose mit massiven Schwierigkeiten, die eine Arbeitsvermittlung erschwerten, wie etwa Suchtprobleme.
Der Fragenkatalog sei ein Mittel, Probleme zu erkennen und Lösungen anzubieten. Die Beantwortung der Fragen sei zudem freiwillig. Die Arbeitslosen müssten keine Sanktionen befürchten, wenn sie darüber keine Auskunft geben wollten.
Kritik von Datenschützern
Die "Bild am Sonntag" schrieb von einem Intim-Verhör. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, habe von der BA Aufklärung verlangt. Schaars Sprecher zitierte die Zeitung mit den Worten: "Wir sehen das kritisch. Das vorliegende Konzept muss datenschutzrechtlich nachgebessert werden." Auch die Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages, Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), zeigte sich skeptisch. "Die Befragung der Arbeitslosen in diesem Umfang ist datenschutzrechtlich kaum vertretbar", sagte sie der Zeitung.
"Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden natürlich berücksichtigt", sagte BA-Sprecherin Ilona Mirtschin am Sonntag. Das Konzept diene als Handlungsempfehlung für Fallmanager, die sich ausschließlich um Langzeitarbeitslose mit ganz massiven Problemen kümmerten.