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Merken   Drucken   23.01.2008, 11:31 Schriftgröße: AAA

Bundesfinanzhof gegen geringere Pendlerpauschale  

Das höchste deutsche Steuergericht hält die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Daher werden die Richter des Bundesfinanzhofs (BFH) den Fall nun dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorlegen. von Jens Tartler (Berlin)
Der BFH gab seine Entscheidung am Mittwoch in München bekannt. Die Verfassungsjuristen des Bundesfinanzministeriums hatten nach FTD-Informationen bereits mit einer Niederlage vor dem BFH gerechnet. Trotzdem halten sie an ihrer Auffassung fest, dass die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungskonform sei.
Damit liegt die endgültige Entscheidung in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht wird nach Aussage einer Sprecherin noch in diesem Jahr über die Entfernungspauschale entscheiden. Bisher wurde ein Urteil immer "voraussichtlich" für 2008 angekündigt.
Je nachdem, wie der BFH und später das Bundesverfassungsgericht ihre Urteile begründen, hat der Gesetzgeber mehrere Optionen: Sollten die Gerichte jede Kürzung der ursprünglichen Pendlerpauschale ablehnen und den alten Kilometersatz von 30 Cent ab dem ersten Kilometer für angemessen erklären, müsste die Reform rückgängig gemacht werden, die seit Anfang 2007 in Kraft ist. Seither dürfen die Fahrtkosten im Rahmen einer Härtefallregelung erst ab dem 21. Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz "wie Werbungskosten", so das Gesetz, geltend gemacht werden.

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