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Merken   Drucken   19.03.2005, 03:00 Schriftgröße: AAA

Bundesrat billigt schärferes Versammlungsrecht

Nach der Zustimmung des Bundesrats können künftig Versammlungen an historisch bedeutenden Orten leichter verboten werden. Mit dem neuen Recht sollen bereits Neonazi-Aufmärsche zum 60. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai verhindert werden.

Der Bundesrat stimmte am Freitag mit großer Mehrheit für das verschärfte Versammlungs- und Strafrecht. Die Novelle richtet sich grundsätzlich gegen Aufmärsche von Neonazis. Künftig können Versammlungen an "historisch bedeutsamen Orten" - etwa ehemaligen Konzentrationslagern - verboten werden, wenn die Würde von Nazi-Opfern Beeinträchtigt wird. Ausdrücklich im Gesetz genannt ist aber lediglich das Berliner Holocaust-Mahnmal. Die Bundesländer können zudem weitere zu schützende Orte per Gesetz bestimmen. Das Gesetz tritt nach der Prüfung und Unterzeichung durch Bundespräsident Horst Köhler in Kraft.

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das schärfere Recht hatte nur die FDP vorgebracht. Die Liberalen halten die Änderungen für überflüssig. Sie erwarten zudem Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, die dann nach ihrer Auffassung "eine sehr große Chance auf Erfolg" hätten.

Volksverhetzungsparagraf erweitert

Ob die Verschärfung die gewünschte Wirkung hat, ist umstritten. Bayern räumte bereits im Bundestag Schwachpunkte ein. So sei für die Länder schwierig zu bestimmen, wann ein Ort als im Sinne des Gesetzes "historisch bedeutsamer Ort" eingestuft werden könne. Das Bundesland ist besonders betroffen durch die jährlichen Neonazi-Aufmärsche in Wunsiedel. Dort ist der Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß begraben.

Außerdem wurde im Strafgesetz der Volksverhetzungsparagraf 130 erweitert. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren kann belegt werden, wer die Würde der Nazi-Opfer dadurch stört, dass er die NS-Gewaltherrschaft "billigt, verherrlicht oder rechtfertigt".

Länderkammer ermöglicht E-Mail-Klage

Bei der Sitzung der Länderkammer stand außerdem eine Reihe weiterer Entscheidungen an. Das Parlament billigte ein Gesetz, das in der Justiz die elektronische Aktenbearbeitung ermöglichen soll. Künftig soll es Anwälten und Bürgern ermöglicht werden, Anträge und Schriftsätze per E-Mail bei den Gerichten einzureichen. Ob das Internet-Zeitalter in der Justiz tatsächlich beginnt, hängt davon ab, ob die Länder die technischen Voraussetzungen dafür schaffen. Dafür wären Millionen-Investitionen nötig.

Die Länderkammer beschloss zudem ein neues Pfandbriefrecht. Danach können künftig alle Banken Pfandbriefe ausgeben, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zudem wurde die Kreditschwelle, ab der ein Unternehmen der Bank seine wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen muss, von 250.000 auf 750.000 Euro verdreifacht. Damit werde ein Wettbewerbsnachteil für die deutschen Banken gegenüber ausländischen Instituten bereinigt, sagte Bayerns Wirtschaftsminister Otto Wiesheu.

Regulierungsbehörde überwacht auch Schienenverkehr

Außerdem machte der Bundesrat den Weg frei für die Überwachung des Wettbewerbs im Schienenverkehr durch die bisherige Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation. Zudem wurden schärfere Abgrenzungen innerhalb des Deutsche-Bahn-Konzern gegenüber der Netzsparte beschlossen, die aber weiterhin zum Konzern gehört. Vor allem Bahn-Chef Hartmut Mehdorn hatte sich wiederholt gegen eine Abspaltung der Fahrwegsparte aus dem Gesamtkonzern ausgesprochen. Zudem soll eine Stilllegung oder ein Abriss von Strecken erschwert werden, der von anderen Bahnunternehmen genutzt werden könnte.

  • FTD.de, 19.03.2005
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