Die schwarz-gelbe Koalition stellt sich darauf ein, ausgerechnet ihr umstrittenstes Thema nicht mehr vor der Sommerpause abräumen zu können. Nachdem die Opposition die erste Lesung des Betreuungsgeldgesetzes am Freitag durch einen Geschäftsordnungskniff verhindert hatte, ist nun nur noch eine Sitzungswoche übrig – und die reicht nicht, um alle drei Lesungen abzuhalten. Am Nachmittag wurde bekannt, dass die Union keine Sondersitzung beantragt. Damit würde man die Kritiker des Gesetzes, die es in den Reihen der Koalition reichlich gibt, erst recht aufbringen und so die knappe Mehrheit gefährden, hieß es.
Die Verschiebung der heiklen Abstimmung ist eine bittere Niederlage für die schwarz-gelbe Koalition. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich in den vergangenen Wochen persönlich dafür eingesetzt, das umstrittene Projekt vor der Sommerpause zu verabschieden und damit einen der heikelsten Streitpunkte innerhalb der Koalition auszuräumen. Während die CSU das Betreuungsgeld vehement einfordert, gibt es in CDU und FDP zahlreiche Gegner. Nun droht die Debatte während der nachrichtenarmen Zeit im Sommer erneut hochzukochen, genüsslich befeuert von SPD, Grünen und Linken, die das Projekt allesamt entschieden ablehnen.
Entsprechend aufgebracht waren am Freitag die Generalsekretäre von CDU und CSU. "Ein kleines, dreckiges Foulspiel der Opposition" nannte CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt die überraschende Sitzungsaufhebung des Bundestags am Freitag. Und CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe warf der Opposition vor, sich im Parlament zutiefst undemokratisch verhalten zu haben.
Tatsächlich war das, was sich im ehrwürdigen Bundestag am Freitag gegen halb zwölf abspielte, sehr ungewöhnlich: Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) verfügte die Aufhebung der Sitzung, nachdem bei einer vorhergehenden Abstimmung über einen Antrag von SPD und Grünen ("Presse-Grosso gesetzlich verankern") die Mehrheitsverhältnisse unklar waren. Der daraufhin anberaumte Hammelsprung ergab, dass sich nicht die erforderliche Mehrheit der Volksvertreter im Plenum befand.
Bei einem Hammelsprung müssen alle Abgeordneten den Plenarsaal verlassen und dann durch eine Ja-, eine Nein- oder eine Enthaltungstür wieder hereinkommen. Bei der Auszählung stellte sie fest, dass weniger als die Hälfte der Abgeordneten im Saal anwesend waren, nämlich 211 statt der erforderlichen 311. Die Union hielt der Opposition vor, dass viele ihrer Abgeordneten vor der Tür stehengeblieben seien.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, wies die Vorwürfe der Koalitionsvertreter zurück und sagte, die Opposition sei nicht dafür verantwortlich, dass bei einer Abstimmung über ein Koalitionsgesetz genügend Abgeordnete anwesend seien. Die Koalitionsfraktionen konnten selbst nicht genügend Abgeordnete aufbieten.
Unter den Koalitionsabgeordneten, die die entscheidende Abstimmung verpasste, befand sich nach einem Bericht der "Welt" auch Familienministerin Kristina Schröder (CDU). In ihrem Ressort war der Gesetzentwurf erarbeitet worden, der hätte eingebracht werden sollen. Doch die Sitzung wurde abgebrochen, als die Ministerin noch nicht im hohen Haus angekommen war. Zur geplanten Debatte über das Betreuungsgeld selbst wäre sie wahrscheinlich pünktlich erschienen - schließlich hatte das Bundestagspräsidium sie als erste auf die Rednerliste gesetzt.
Pau sagte der Deutschen Presse-Agentur, es habe ausreichend Zeit gegeben, dass nach der Benachrichtigung noch genügend Abgeordnete zum Hammelsprung hätten kommen können. Bis zum Hammelsprung seien etwa 20 Minuten nach dem ersten Klingeln vergangen. "Es hat geklingelt, von der Toilette bis zur Tiefgarage", sagte sie vor allem an die Koalition gewandt.
Selbst Betreuungsgeld-Kritiker in der CDU bezeichnen das Vorgehen der Opposition als unfaires Manöver. Es sei keine Seltenheit, dass das Plenum am Freitag stark ausgedünnt sei, ohne dass deswegen regelmäßig die Sitzung aufgehoben werde.
Die Verschiebung dürfte nun die Debatte über Änderungen an dem Gesetz beleben. Schon in den vergangenen Tagen gab es in der Unionsfraktion Überlegungen, wie man den Kritikern des Betreuungsgeldes entgegenkommen könnte. So wird diskutiert, ob man eine alte Forderung der Unionsfrauen erfüllen könnte, wonach Frauen mit vor 1992 geborenen Kindern nicht ein, sondern zwei Jahre Erziehungszeit bei der Rente angerechnet werden. Die Unionsfrauen beschweren sich seit Langem darüber, dass Frauen mit Kindern, die nach 1992 geboren wurden, bessergestellt werden, indem ihnen drei Jahre angerechnet werden.
Ein solcher Kompromiss wäre jedoch teuer: Diese zusätzlichen Rentenpunkte würden zwar nach Informationen der FTD im Jahr 2013 nur 50 Mio. Euro kosten. Wenn diese Frauen 2030 in Rente gehen, würden die Kosten jedoch auf 3,5 Mrd. Euro anwachsen - und von Finanzminister Wolfgang Schäuble gibt es bisher keine Anzeichen, dass er zu solchen Zusatzausgaben bereit wäre.
Weitere Überlegung ist, einen zusätzlichen Anreiz zu setzen, dass die Frauen das Betreuungsgeld für eine bessere Altersvorsorge verwenden. Dafür soll die Riesterförderung um einen kleinen Betrag - zwischen 5 und 10 Euro im Monat - aufgestockt werden. Diese Variante wäre deutlich billiger.
FDP-Vizechefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte eine intensive Debatte in der Berliner Koalition über die konkrete Ausgestaltung des Betreuungsgelds voraus. Dabei gehe es unter anderem um den Zeitpunkt des Inkrafttretens und eine mögliche Gutscheinlösung, sagte die Bundesjustizministerin am Freitag.
Teil 2: So funktioniert der Hammelsprung