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Merken   Drucken   19.07.2012, 11:32 Schriftgröße: AAA

Bundestags-Resolution: Warum Karlsruhe die Beschneidung regeln sollte

Statt per Gesetz die rituelle Beschneidung von Jungen zu legalisieren, sollte die Politik abwarten, wie das Verfassungsgericht die Religionsfreiheit auslegt. Sonst steuert der Staat bei der Gewaltenteilung auf eine Krise zu.
© Bild: 2012 DPA/Tolga_Bozoglu
Kommentar Statt per Gesetz die rituelle Beschneidung von Jungen zu legalisieren, sollte die Politik abwarten, wie das Verfassungsgericht die Religionsfreiheit auslegt. Sonst steuert der Staat bei der Gewaltenteilung auf eine Krise zu.

Die Konferenz Europäischer Rabbiner sieht die Existenz jüdischen Lebens in Deutschland bedroht, seit ein Kölner Landgericht die rituelle Beschneidung von Jungen als verbotene Körperverletzung bezeichnet hat. Vom größten Angriff auf das Judentum seit dem Holocaust ist die Rede. Dass solche Vorwürfe erhoben werden, erklärt den politischen Druck, unter dem sich die Bundesregierung fühlt. Deshalb soll schon diesen Donnerstag der Bundestag eine Resolution erlassen, noch im Herbst soll die Beschneidung per Gesetz legalisiert werden. Das heißt: Die Regierung will einen politisch heiklen Richterspruch per Gesetz wieder aus der Welt schaffen.

Religiöse Beschneidungen von Jungen sollten ...

 

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Angesichts der Reaktionen auf das Kölner Urteil ist das nur zu verständlich. Dass ausgerechnet in Deutschland ein Gericht Juden in ihren religiösen Ritualen - ja - beschneidet, ist nur schwer auszuhalten. Mit der deutschen Geschichte im Hintergrund ist es nur richtig, dass alle Alarmglocken schrillen, wenn jüdisches Leben eingeschränkt wird.

Und dennoch ist all das kein Grund, der politischen Sensibilität demokratische Grundsätze zu opfern. Es ist trotz allem falsch, dass die Bundesregierung nun im Ad-hoc-Verfahren ein Gesetz zur Legalisierung der Beschneidung erlassen will. Zum einen ist das Kölner Urteil von einem Landgericht gesprochen worden. Das hat keine Bindungswirkung für andere Gerichte, und die Wahrscheinlichkeit, dass es von der nächsten Instanz wieder einkassiert wird, ist ohnehin hoch. Es wäre der normale Lauf des Rechtsstaats gewesen abzuwarten, ob dieser Einzelfall beim Bundesverfassungsgericht landet - wo er hingehört.

Und dann muss die Politik es auch hinnehmen können, wenn Gerichte so urteilen, wie es politisch nicht gewünscht ist. Auch wenn das heikle Debatten beschert. Das macht den Grundsatz der Gewaltenteilung gerade aus. Die Justiz steht als selbstständiger Pfeiler neben der Exekutive und ist gerade nicht abhängig von politischen Mehrheiten und Diskursen. Politiker müssen damit leben, dass Gerichte Recht sprechen. Die auffällige Tendenz, bei missliebigen Urteilen das gewünschte Ergebnis per Gesetzesänderung zu erzwingen, ist fatal.

Gerade was diese Gewaltenteilung angeht, steuert der Rechtsstaat auf eine Krise zu. Symptomatisch dafür ist auch der aktuelle Diskurs über die angebliche Europafeindlichkeit der Karlsruher Verfassungsrichter. Deren Urteile werden in der Politik zunehmend als Einmischung empfunden. Dabei ist es keine Anmaßung, sondern die Aufgabe des Gerichts, wenn es - wie kürzlich erfolgt - die Bundesregierung darauf hinweist, sie habe bei der Rettung des Euro die Rechte des Bundestags verletzt. Koalitionspolitiker deuten es inzwischen aber gar als Provokation des Verfassungsgerichts, dass es die Verkündung der Entscheidung über den ESM ausgerechnet auf den Tag der Haushaltsdebatte gelegt hat. Wollen diese Kritiker wirklich, dass die Verfassungshüter sich vor Urteilen den Terminplan des Parlaments zusenden lassen?

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Besinnt man sich auf die Gewaltenteilung, ist die Frage der Beschneidung keine für die Politik, sondern eine für das Bundesverfassungsgericht. Das ist die Instanz, die Grundrechte abwägt, deren Spielraum, aber auch die Grenzen auslotet. Und die Frage, ob ein Kind aus religiösen Gründen eine Operation über sich ergehen lassen muss, ist der klassischste aller Grundrechtsfälle. Es muss abgewogen werden zwischen der Religionsfreiheit und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, denn auch das ist ein Grundrecht. Schon jetzt ist klar, dass eine solche Grundsatzentscheidung des Verfassungsgerichts die juristischen Lehrbücher füllen würde, egal wie sie ausfiele.

Die Karlsruher Richter haben in der Vergangenheit viele Urteile zu den Grenzen der Religionsausübung gesprochen. Zum Schächten von Tieren durch muslimische Metzger etwa oder zum Kopftuch einer Lehrerin in der Schule. Über die Grenzen, die Muslimen bei ihrer Religionsausübung gesetzt werden, kann hierzulande natürlich sehr viel unbelasteter diskutiert werden. Wäre es beim Kölner Urteil auch allein um Muslime gegangen, zu deren Religion die Beschneidung ebenfalls gehört, wäre die Reaktion sicher nicht so scharf ausgefallen. Kaum vorstellbar, dass die Bundesregierung auch dann sofort nach einem Gesetz gerufen hätte. Sie hätte die Sache als die behandelt, die sie ist: eine Abwägung von Grundrechten.

Das Grundgesetz wurde 1949 verabschiedet. Es ist auch aus der Deutschen Geschichte heraus entstanden.

  • Aus der FTD vom 19.07.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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Kommentare
  • 20.07.2012 16:39:29 Uhr   marcus: Religion

    Meine Religion verlangt übrigens, das allen Kindern die im November oder Dezember geboren werden, im Alter von 6 Monaten der kleine Finger der linken Hand abgeschnitten wird. Sollte kein Problem sein, zur not bastelt Angie ein passendes Gesetz.

  • 19.07.2012 22:39:26 Uhr   manfred: beschneidung
  • 19.07.2012 20:28:30 Uhr   Jan: @ Jurist & Markus Barns
  • 19.07.2012 18:50:37 Uhr   Rolf: Beschneidungen sollten der Vergangenheit ange...
  • 19.07.2012 17:17:36 Uhr   Dirk: Ein schöner Artikel mit Schönheitsfehlern
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