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Merken   Drucken   03.04.2009, 11:07 Schriftgröße: AAA

Bundesverfassungsgericht: Klage gegen Soffin scheitert  

Der staatliche Banken-Rettungsfonds Soffin wird zunächst kein Fall für das höchste deutsche Gericht. Die Klage eines Commerzbank-Aktionärs lehnte der Erste Senat ab. Damit bleibt zunächst offen, ob durch den Fonds das Eingentumsrecht eines Aktionärs verletzt wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage eines Commerzbank-Aktionärs gegen das Finanzmarktstabilisierungsgesetz für unzulässig erklärt. Der Aktionär wurde auf den Gerichtsweg verwiesen. Erst danach sei die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts möglich, teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit.
Das Gesetz ermöglichte dem Staat den Einstieg bei der Commerzbank . Das Institut hat wegen der Finanzkrise vom staatlichen Rettungsfonds Soffin Hilfe von 10 Mrd. Euro erhalten, der Staat hält damit ein Viertel der Kapitalanteile.
Der Aktionär hatte in seiner Verfassungsbeschwerde eine Verletzung seines Grundrechts auf Eigentum beanstandet. Eine Kammer unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier nahm die Beschwerde einstimmig nicht zur Entscheidung an.
Die Karlsruher Richter erklärten, schwerwiegende finanzielle Einbußen für ihn seien angesichts des finanziellen Zuflusses nicht zu erkennen. Es liege aber nahe, "dass der Verfassungsbeschwerde allgemeine Bedeutung zukommt", heißt es in dem veröffentlichten Beschluss.
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  • AP, 03.04.2009
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