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Merken   Drucken   14.08.2012, 19:26 Schriftgröße: AAA

Bundeswehr: Nationaler Rückzug

Leitartikel Public-Private Partnership hieß das Zauberwort, als der Staat zusehends klamm wurde. Autobahnen und Tunnel wurden mit privatem Geld finanziert, genauso wie Knäste. Auch die Bundeswehr lagerte zahlreiche Dienstleistungsbereiche aus, von der Bekleidungsbeschaffung bis zur zivilen IT.

Nicht überall hat Public-Private Partnership die erhofften Wunder vollbracht, auf lange Sicht kamen die PPP-Projekte oft deutlich teurer, als wenn sie von vornherein staatlich finanziert worden wären. Für eins der wichtigsten Privatisierungsprojekte der Bundeswehr galt das aber nicht. Die Instandhaltung der Fahrzeugflotte des Heeres durch ein Gemeinschaftsunternehmen von Bund und drei deutschen Rüstungsfirmen (HIL) funktionierte. Trotzdem tritt der Staat jetzt den Rückzug an - der erst einmal viel Geld kosten wird.

Sicherheitspolitische Bedenken scheinen dabei nachgeordnet zu sein. Stärker wiegen juristische Probleme und nationale Wirtschaftsinteressen. Würde Deutschland eine neue Richtlinie der EU-Kommission vollständig umsetzen, die eine europaweite Ausschreibung vorsieht, müssten sich die deutschen Rüstungsfirmen dem Wettbewerb stellen. Im Sinne eines europäischen Binnenmarkts wäre das nur konsequent. Bisher wurden staatliche Rüstungsaufträge mit Vorliebe an heimische Hersteller vergeben. Die Kosten infolge mangelnder Konkurrenz musste der Steuerzahler zahlen.

Daher sollte man das Verteidigungsministerium beim Wort nehmen, wenn es nun sagt, dass die vollständige Übernahme der HIL-Anteile nur eine Zwischenlösung sein soll. Dann muss auch gewährleistet sein, dass der Bund - wenn die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsprüfung stimmen - eine saubere, EU-rechtskonforme Neuausschreibung vornimmt.

Die EU-Kommission wiederum muss sicherstellen, dass alle Mitgliedsstaaten gleichermaßen - auch die in Rüstungsfragen protektionistischen Franzosen - die Richtlinie einhalten. Sollte es dann trotzdem noch sicherheitspolitische Bedenken geben, wenn es um hochsensible Bereiche geht, an die Staaten keine ausländischen Unternehmen heranlassen wollen, gibt es Mittel und Wege: den Ausnahmeantrag, der eine öffentliche Ausschreibung verhindert. Bei aller Liebe zum Wettbewerb, manche militärischen Staatsgeheimnisse müssen auch gegenüber Verbündeten gewahrt bleiben.

  • Aus der FTD vom 15.08.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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