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Merken   Drucken   03.01.2008, 08:17 Schriftgröße: AAA

Datenspeicherung mit Lücken

Das Bundesverfassungsgericht wird länger brauchen, um über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung zu entscheiden. In dieser Woche würden sich die Richter nicht mehr zu dem Eilantrag zur sofortigen Aussetzung des neuen Gesetzes äußern, hieß es aus Karlsruhe.
von Friederike von Tiesenhausen (Berlin)

Ein Bündnis aus rund 30.000 Bürgern hatte am Silvestertag die größte Verfassungsklage in der Geschichte der Bundesrepublik eingereicht. Auch wenn Oppositionspolitiker von FDP und Grünen fest damit rechnen, dass die Karlsruher Richter das Gesetz langfristig einkassieren.

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Zumindest vorerst wird die anonyme Kommunikation über Internet und Telefon schwieriger. Unmöglich wird sie allerdings auch mit den neuen Regelungen nicht - im Internet kursieren inzwischen zahlreiche Tipps, wie es auch Techniklaien vermeiden können, Datenspuren zu hinterlassen. Datenschützer, Oppositionspolitiker und Journalisten befürchten, dass durch die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Speicherung von Kommunikationsdaten die Bereitschaft von Informanten in Verwaltung und Firmen zurückgeht, Missstände und Skandale aufzudecken.

Seit dem 1. Januar 2008 müssen Telekommunikationsanbieter alle Verbindungsdaten für sechs Monate speichern. Bei Handytelefonaten wird zudem der Standort bei Gesprächsbeginn dokumentiert. Die Speicherung von Kommunikationsdaten im Internet wird dagegen erst ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend. Dann müssen Internetprovider aufzeichnen, wann ihre Kunden online gegangen sind, welche Seiten sie aufgerufen haben und wem sie wann E-Mails geschickt haben. Nach Angaben des Branchenverbands Bitkom haben viele Anbieter schon aus Kostengründen nicht vor, früher als nötig mit der Speicherung zu beginnen.

Nach Angaben des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung gibt es auch nach 2009 weiterhin Möglichkeiten, anonym das Internet zu benutzen. So bleibt der Zugang zum Web in Internetcafés weiterhin unprotokolliert. Und für die anonyme schriftliche Kommunikation bietet sich das beliebte "Instant Messaging" an - es bleibt vom neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unberührt. So wird auch in Zukunft nicht registriert, wer wann wem eine Nachricht gesandt hat. Außerdem bleibt die Kommunikation in Chatrooms unberührt.

Für konspirative Telefonate mit dem Handy bietet sich auch in Zukunft die Benutzung gebrauchter SIM-Karten an, die beispielsweise auf Flohmärkten erhältlich sind. Datenschützer weisen allerdings darauf hin, dass auch die Gerätenummer des Handys in Zukunft gespeichert werden muss, sodass von der Benutzung des eigenen Geräts abgeraten wird. Nach Angaben des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung fallen auch die Leistungen einiger Internettelefonie-Provider noch nicht unter das Datenspeicherungsgesetz. Zudem wird es auch in Zukunft selbstredend unmöglich sein, Gespräche aus herkömmlichen Telefonzellen einer Person zuzuordnen.

Die Bundesregierung betont, dass sie sich bei den EU-Verhandlungen für eine Speicherungsfrist von nur sechs Monaten eingesetzt habe. Gleichzeitig hat sie allerdings mehr Behörden Zugriff erlaubt als notwendig gewesen wäre. Zudem sollen nach dem deutschen Gesetz Behörden schon bei dem bloßen Verdacht einer "mittels Telekommunikation begangenen" Straftat auf die Daten zugreifen können, außerdem "zur Abwehr von erheblichen Gefahren" und zur Sammlung von Erkenntnissen durch die Geheimdienste. Die EU-Richtlinie sieht dagegen eine Datenspeicherung nur "zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten" vor. Auch sollen die Daten über die Identität von Telefon-, Handy- und Internetnutzern (Name, Anschrift, Geburtsdatum) nach Vertragsende bis zu zwei Jahre lang gespeichert bleiben. Die EU-Richtlinie fordert nur eine sechsmonatige Speicherung.

Spitzenplatz verloren
Datenschutzranking Deutschland hat seinen Musterschülerstatus beim Datenschutz einer Studie zufolge eingebüßt. Die britische Organisation Privacy International sieht die Bundesrepublik in ihrer Datenschutzrangliste zum Jahresende 2007 auf Rang sieben. Im Jahr 2006 belegte Deutschland noch zusammen mit Kanada den ersten Platz. Neuer Spitzenreiter ist Griechenland, Schlusslichter sind Russland, China und Malaysia.
Biometrie und Video Der Datenschutz hierzulande habe sich 2007 alarmierend verschlechtert, klagt Privacy International. Beispiele seien die Aufnahme von digitalen Fingerabdrücken in Reisepässe, mehr Videoüberwachung und abgehörte Telefongespräche sowie die harte Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.
  • Aus der FTD vom 03.01.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland
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