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Merken   Drucken   13.07.2007, 14:53 Schriftgröße: AAA

Der Schäuble-Katalog

Ein Mann beherrscht die Debatte um die innere Sicherheit: Mit immer neuen Vorschlägen provoziert Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) Freunde und Gegner. Aber was will Schäuble? Ein Überblick über seinen Aktionskatalog.
von Kai Beller (Berlin)

Denkanstöße will der Minister geben und zu einer offenen Debatte anregen. Seine Gegner werfen ihm dagegen vor, an der Abschaffung des Rechtsstaates zu arbeiten. Doch Schäuble lässt sich von sanfter Kritik der Bundeskanzlerin nicht von seinem Kurs abbringen. Er treibt sein Spiel sehr weit, wohl in der Hoffnung das von seinen Maximalforderungen etwas übrig bleibt.

Die SPD übt sich in hinhaltendem Widerstand. Das Vorgehen Schäubles erschwert die Suche nach Kompromissen. So hängt die Ausweitung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) in der Luft, obwohl beide Seiten grundsätzlich dafür sind. Doch eine Arbeitsgruppe der Innenpolitiker findet keine Lösung, sie hat sich auf Ende August vertagt.

Bereits Schäubles Vorgänger Otto Schily (SPD) wollte dem BKA größere Befugnisse bei der Terrorabwehr zugestehen. Die Föderalismusreform hat die Weichen für eine Neufassung des BKA-Gesetzes gestellt. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf verhandeln derzeit die Innenpolitiker der Koalition mit dem Innenministerium. Die Verhandlungen gestalten sich jedoch schwierig, weil Schäuble auch die umstrittenen Online-Durchsuchungen in dem Gesetz regeln will. Die SPD will dagegen beides trennen.

Im Kern geht es bei der Novelle darum, dass das BKA zur "Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" die Ermittlungen an sich ziehen kann. Dann kann das BKA Rasterfahndungen anordnen, Telefone abhören und Wohnungen verwanzen. Ein Lauschangriff unter Nutzung eines so genannten Richterbandes soll auch dann möglich sein, wenn eventuell Privatgespräche geführt werden. Das gewonnene Material soll demnach von einem Richter gesichtet werden, der der Polizei anschließend nur die Teile der Gespräche freigeben soll, die nicht die Privatsphäre betreffen.

Der so genannte "Bundes-Trojaner" gehört zu den Lieblingsprojekten Schäubles. Seit Monaten trommelt der CDU-Politiker für seinen Plan, Festplatten Verdächtiger heimlich auszuforschen. Sein Argument: Die Polizei müsse mit dem Stand der Technik Schritt halten. Auch das Grundgesetz will der Innenminister dafür ändern. Doch die SPD bremst bei dieser Frage. Vor allem Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) argumentiert, dass viele technische und verfassungsrechtliche Fragen ungelöst seien.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, ist grundsätzlich für die Online-Durchsuchung. Vorbedingung sei eine richterliche Genehmigung, der Schutz der Intimsphäre und eine Benachrichtigungspflicht des BKA gegenüber den Ausgespähten. Die SPD-Fraktion folgt ihrem Experten in dieser Frage bisher nicht.

Schäuble will Terrorsympathisanten internieren, bevor sie eine Straftat begangen haben. Dazu regte er an, einen Straftatbestand der Verschwörung wie in den USA zu schaffen. Auch hier kann sich Schäuble auf Schily berufen, der ähnliche Forderungen gestellt hatte. Die Empörung bei den Sozialdemokraten war denn auch gedämpft. Fraktionschef Peter Struck signalisierte sogar Gesprächsbereitschaft. In den Polizeigesetzen der Länder gibt es bereits die Möglichkeit gewaltbereite Fußballfans in den so genannten Unterbindungsgewahrsam zu nehmen. Vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm wollte Schäuble dieses Instrument auf gewaltbereite Demonstranten ausdehnen. Nun fordert er die Vorbeugehaft auch für "Gefährder" aus dem terroristischen Umfeld.

Als alternativlos bezeichnet der Innenminister den Einsatz von Soldaten zur Terrorabwehr im Inland. Bisher darf die Bundeswehr keine polizeilichen Aufgaben übernehmen. Lediglich im Zuge der Amtshilfe können die Streitkräfte die Sicherheitsbehörden unterstützen. Beim G8-Gipfel in Heiligendamm wurden Bundeswehrflugzeuge zur Aufklärung eingesetzt. Über die Rechtmäßigkeit wird gestritten.

Schäuble will die vom Grundgesetz vorgegebene Grenze zwischen Polizei und Bundeswehr überschreiten. Bei einem verheerenden Terroranschlag müssten die Soldaten die Lücken bei der Polizei stopfen, argumentiert er. Doch die SPD will nicht mitmachen. Allenfalls eine Verfassungsänderung ist denkbar, um der Bundeswehr den Abschuss von mit Terroristen besetzten Flugzeugen zu erlauben. Aber auch das wird schwierig: Karlsruhe hatte das Luftsicherheitsgesetz wegen dieser Frage kassiert.

Zur Abwehr potenzieller Gefahren will Schäuble Terrorverdächtigen, die nicht aus Deutschland abgeschoben werden können, die Kommunikation per Handy und Internet untersagen. SPD-Fraktionschef Struck wies die Überlegungen umgehend zurück. So etwas ließe sich nur in einem Überwachungsstaat durchsetzen, sagte er.

Mit seinen Gedankenspielen über die gezielte Tötung von Terroristen stieß Schäuble auch in den eigenen Reihen auf Ablehnung. Schäuble hatte in einem Interview die Frage aufgeworfen, was geschehen würde, wenn deutsche Sicherheitskräfte in Afghanistan an der gezielten Tötung von Osama bin Laden durch Streitkräfte beteiligt wären. Da dieser Fall im deutschen Recht nicht geregelt sei, müsse Abhilfe geschaffen werden. Von der SPD kam ein kategorisches Nein und auch bei der Union wiesen der bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU) und Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) die Vorschläge zurück.

  • FTD.de, 13.07.2007
    © 2007 Financial Times Deutschland
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