Doch nicht alle Änderungen wirken sich negativ aus. Interessant für Unternehmer ist zum Beispiel die Erhöhung der Umsatzgrenzen von 125.000 auf 250.000 Euro im Jahr (in den neuen Bundesländern sogar 500.000 Euro) für die sogenannte Ist-Besteuerung des Umsatzsteuergesetzes. "Demnach müssen künftig Unternehmen mit einem Umsatz von unter 250.000 Euro nicht mehr bei Rechnungstellung die Umsatzsteuer abführen, sondern erst, wenn die Zahlung eingeht", erklärt Jörg Treppner von der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Aretz-Jansen-Treppner in Neuss.
Tatsächlich entlastet die Vorschrift vor allem kleine und mittlere Unternehmen und verhilft ihnen zu besserer Liquidität. "Da die Neuerung jedoch mitten im Jahr, nämlich zum 1. Juli 2006, eingeführt wurde, müssen Unternehmer genau nachrechnen, um hier nicht in eine Falle zu tappen", warnt Treppner. Maßgebend sind nämlich nicht die Umsätze im Zeitraum Juli 2005 bis Juni 2006, sondern die Jahresumsätze 2005. Auch ist bei der Umstellung darauf zu achten, dass es zu keiner Doppelbesteuerung kommt, einmal bei Rechnungserteilung, einmal bei Geldeingang.