FTD.de » Politik » Deutschland » Die neuen Steuern im neuen Jahr

Merken   Drucken   13.12.2006, 07:00 Schriftgröße: AAA

Die neuen Steuern im neuen Jahr

Der Januar bringt nicht nur eine höhere Mehrwertsteuer, sondern ungewöhnlich viele weitere Änderungen. Nur wenige wirken sich positiv auf den Geldbeutel aus. Die wichtigsten Veränderungen im Überblick. von Birgit Tietjen
Weltmeister Deutschland: Mehr Steuergesetze hat sonst keiner. Dieser Spitzenplatz wird wohl auch in Zukunft nicht verloren gehen, denn neue Gesetze und Verordnungen sind schon in Arbeit oder wurden rückwirkend für 2006 erlassen - nicht immer zur Freude der Steuerzahler.
Neben der stark umstrittenen Mehrwertsteuererhöhung steht besonders die geplante Einführung von Gebühren für Auskünfte durch die Finanzämter in der Kritik. Nach dem Entwurf des Jahressteuergesetzes sollen verbindliche Auskünfte in Zukunft grundsätzlich nach einer noch nicht weiter konkretisierten Wertgebühr berechnet werden.
Ist dies nicht möglich, kann das Finanzamt auch eine Zeitgebühr in Höhe von mindestens 100 Euro verlangen. "Dass die Steuerzahler für die Inanspruchnahme von Leistungen der Finanzverwaltung nochmals zur Kasse gebeten werden sollen, ist nicht gerechtfertigt", meint Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler. "Dies soll wohl dazu beitragen, dass Steuerzahler von ihren Informationsrechten keinen Gebrauch mehr machen."
Negativ auf die Investitionsbereitschaft in Deutschland könnte sich die sogenannte Reichensteuer auswirken, die pünktlich zu Neujahr eingeführt wird. Ab einem Einkommen von 250.000 Euro - bei Ehepaaren ab 500.000 Euro - ist dann ein um drei Prozent höherer Spitzensteuersatz zu zahlen (45 statt wie bisher 42 Prozent). Damit Unternehmer etwas weicher fallen, wurde ein Entlastungsbetrag eingeführt. Dieser Entlastungsbetrag soll nur für das Jahr 2007 gelten. "Ab dem Folgejahr soll dann ja die Unternehmenssteuerreform in Kraft treten und weitere Steuererleichterungen für Unternehmen bringen", sagt Steuerberater Hans-Günter Christoffel aus Bornheim.
Auch Arbeitnehmer müssen ab dem kommenden Jahr öfter mal in den sauren Apfel beißen. Viel Positives haben die neuen Steuergesetze für sie nicht zu bieten. Zuwendungen des Chefs bei Heirat oder Geburten sind seit Beginn dieses Jahres nicht mehr steuerfrei, und auch die Freibeträge für Abfindungen - bisher immerhin bis zu 11.000 Euro - entfallen bis auf wenige Übergangsfälle.
Doch nicht alle Änderungen wirken sich negativ aus. Interessant für Unternehmer ist zum Beispiel die Erhöhung der Umsatzgrenzen von 125.000 auf 250.000 Euro im Jahr (in den neuen Bundesländern sogar 500.000 Euro) für die sogenannte Ist-Besteuerung des Umsatzsteuergesetzes. "Demnach müssen künftig Unternehmen mit einem Umsatz von unter 250.000 Euro nicht mehr bei Rechnungstellung die Umsatzsteuer abführen, sondern erst, wenn die Zahlung eingeht", erklärt Jörg Treppner von der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Aretz-Jansen-Treppner in Neuss.
Tatsächlich entlastet die Vorschrift vor allem kleine und mittlere Unternehmen und verhilft ihnen zu besserer Liquidität. "Da die Neuerung jedoch mitten im Jahr, nämlich zum 1. Juli 2006, eingeführt wurde, müssen Unternehmer genau nachrechnen, um hier nicht in eine Falle zu tappen", warnt Treppner. Maßgebend sind nämlich nicht die Umsätze im Zeitraum Juli 2005 bis Juni 2006, sondern die Jahresumsätze 2005. Auch ist bei der Umstellung darauf zu achten, dass es zu keiner Doppelbesteuerung kommt, einmal bei Rechnungserteilung, einmal bei Geldeingang.
Auch die privaten Haushalte werden - rückwirkend zum 1. Januar des noch laufenden Jahres - stärker begünstigt. Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen wurde teilweise neu und weiter gefasst. Die Einkommensteuer ermäßigt sich jetzt auf Antrag um 20 Prozent auf Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die im Haushalt erbracht werden - höchstens aber bis 600 Euro. Wer einen Handwerker ins Haus holt, kann diesen also zum Teil vom Fiskus bezahlen lassen.
Begünstigt sind dabei die Kosten für die Handwerkerleistung, nicht aber für Material. Der Anteil der Arbeitskosten muss gesondert in der Rechnung ausgewiesen sein, und die Zahlung auf das Konto der leistenden Firma muss nachgewiesen werden. Barzahlungen sind nicht begünstigt. Mieter oder Wohnungseigentümer können die Aufwendungen zum Beispiel durch eine Bescheinigung des Verwalters oder Vermieters nachweisen.
Anschaffungskosten für Wertpapiere dürfen ab dem 4. Mai 2006 (Anschaffungsdatum) erst bei Veräußerung der Papiere als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Der Handel mit Tankquittungen und anderen Belegen zum Zweck einer "Schein-Betriebsausgabe" ist künftig eine Ordnungswidrigkeit. Geldbußen von bis zu 5000 Euro sind möglich.
Die Entfernungspauschale für Arbeitnehmer wird künftig erst ab dem 21. Entfernungskilometer in einer Höhe von 0,30 Euro gewährt.
  • FTD.de, 13.12.2006
    © 2006 Financial Times Deutschland,
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  

Den Parameter für die jeweilige Rubrik anpassen: @videoList
  • Pläne zur Einlagensicherung: Für die Kanzlerin ein Angebot zur Güte

    Die Bundeskanzlerin lehnt Eurobonds kategorisch ab. Vielleicht könnte sie den Plänen zu einer europäischen Einlagensicherung eher zustimmen? Das Vertrauen in die Banken würde steigen. mehr

  •  
  • blättern
Tweets von FTD.de Politik-News

Weitere Tweets von FTD.de

  26.05. Der Test zu Pfingsten Kennen Sie sich mit Feiertagen aus?

Wann gilt ein bundesweites Tanzverbot? Existiert ein offizieller Vatertag? In Deutschland gibt es viele gesetzliche und kirchliche Feiertage: Was wissen Sie darüber?

An welchem Feiertag gilt ein gesetzliches Tanzverbot in Deutschland?

Der Test zu Pfingsten: Kennen Sie sich mit Feiertagen aus?

Alle Tests

FTD-Wirtschaftswunder Weitere FTD-Blogs

alle FTD-Blogs

Newsletter:   Newsletter: Eilmeldungen Politik

Ob Regierungsauflösung oder Umfragehoch für die Linkspartei - erfahren Sie wichtige Politik-Nachrichten, sobald sie uns erreichen.

Beispiel   |   Datenschutz
 



EUROPA

mehr Europa

INTERNATIONAL

mehr International

KONJUNKTUR

mehr Konjunktur

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote