Am Sonntag wird ein Hauch Betroffenheit selbst in der Stimme des Wahlsiegers mitschwingen - die Wahlbeteiligung! Vor vier Jahren lag sie gerade mal bei 77,7 Prozent. Sie wird, so viel sei prophezeit, auch dieses Mal bewimmert werden können.
Das ist wirklich bedauerlich und Anlass genug, darüber nachzudenken, wie das Produkt Demokratie wieder attraktiver wird. Sehr gut möglich, dass dazu schon im Frühjahr ein entscheidender Impuls kommt.
Um diese Zeit finden in der Regel die Eigentümertreffen deutscher Aktiengesellschaften statt. Dasselbe Phänomen wie bei Wahlen, nur in noch drastischerem Ausmaß, lässt sich bei deutschen Konzernen beobachten. Die Präsenz auf den Hauptversammlungen, das Pendant zur Wahlbeteiligung in der Politik, liegt häufig um die 60 Prozent. Es gibt viele Gründe, warum die sogenannte Corporate Governance, also die Art und Weise, wie Unternehmen geführt werden, in Deutschland derzeit in einem erbärmlichen Zustand ist und einen Skandal nach dem anderen produziert. Das Desinteresse der Eigentümer an ihren Unternehmen und ihr mangelndes Engagement sind ein ganz entscheidender.
Die Abgeordneten im Bundestag haben sich darangemacht, ein Gegenmittel für die teils katastrophalen Zustände an den Konzernspitzen zu entwickeln - nachdem die Corporate-Governance-Kommission, die Selbsthilfegruppe der deutschen Wirtschaft, daran seit Jahren verzweifelt. Zwar hat dabei auch der wahlkampfzeitliche Populismus die Feder geführt. Dennoch ist, bislang wenig beachtet, auch Spektakuläres herausgekommen. Übersetzt in die Sprache der Politik: direkte Demokratie.
Neue Macht des Aktionärsvolks
Diese Übersetzung ist zwar das Letzte, was die Parlamentarier wollen. Das Thema ist alt, und es ist mühsam. Möglicherweise kommen sie aber gar nicht um eine ernsthafte Debatte herum. Denn den Impuls dafür haben sie eben selbst geliefert: durch das VorstAG, das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung. In der Öffentlichkeit wurden bislang vor allem die besonders miserablen Passagen diskutiert: So erlaubt das VorstAG etwa Aktiengesellschaften, ihren Ex-Vorständen bis zu drei Jahre nach deren Ausscheiden die Betriebsrente zu kürzen, wenn sich die Situation des Unternehmens verschlechtert. Nach welchen Kriterien das passieren soll, dazu schweigen sich die Abgeordneten aus. Auf jeden Fall müssen jetzt aber Verträge nicht mehr eingehalten werden. Da war die Republik schon mal weiter.
Auch deswegen wäre es eine schöne Ironie, wenn sich eine der Regeln gegen die Parlamentarier richten würde, indem es eben eine neue Diskussion über die Chancen direkter Demokratie eröffnet. Der Hebel dafür ist der durch das VorstAG geänderte Paragraf 120 des Aktiengesetzes. Das Gesetz räumt den Aktionären jetzt erstmals das Recht ein, auf ihren Hauptversammlungen bei einer sehr operativen Detailfrage mitzureden: den Gehältern der Vorstände. Das ist nichts weniger als ein Kulturbruch.