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Merken   Drucken   12.09.2012, 14:30 Schriftgröße: AAA

Diskussion um Zuschussrente: Bessere Vorsorge verhindert Altersarmut

Die Zuschussrente der Arbeitsministerin wird nicht ausreichen. Sinnvoller ist es, die Rentenbeiträge von Niedrigverdienern und Arbeitslosen mit Staatshilfe aufzustocken.
© Bild: 2012 DPA/Frank Rumpenhorst
Kommentar Die Zuschussrente der Arbeitsministerin wird nicht ausreichen. Sinnvoller ist es, die Rentenbeiträge von Niedrigverdienern und Arbeitslosen mit Staatshilfe aufzustocken.
von Armin Steinbach
 
Armin Steinbach forscht an der Harvard University am Center for European Studies.

Die Bundesarbeitsministerin will die Rentenversicherung zu einem Instrument der Rentensteuerung umwandeln: Fehlentwicklungen während des Erwerbslebens (geringfügige Beschäftigung, Arbeitslosigkeit) sollen nachträglich repariert und förderungswürdige Tätigkeiten (Kindererziehung) privilegiert werden. Die Folge ist, dass der Versicherungscharakter der Rentenversicherung - Rentenanspruch in Abhängigkeit von eingezahlten Beiträgen - immer mehr in den Hintergrund gedrängt wird. Stattdessen wird sie zu einem Bonus-Malus-System umfunktioniert, dessen Kosten von der Gemeinschaft der Versicherten zu tragen sind.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat das Thema Rente ...   Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat das Thema Rente massiv in die politische Debatte eingebracht

Aber auch eine Abkehr von der Rentenreform aus dem Jahr 2004 würde viel Geld kosten: Für eine Stabilisierung des Rentenniveaus bei 50 Prozent - Höhe der Standardrente im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen - würde der Beitragssatz im Jahre 2030 25 Prozent des Bruttolohns betragen (statt der bislang geplanten 22 Prozent bei einem Rentenniveau von 43 Prozent); hinzu käme noch ein höherer Bundeszuschuss, der aus Steuereinnahmen bezahlt wird.

Wer den Versicherungscharakter wahren und die Reparaturkosten nicht ausarten lassen möchte, sollte Vorsorge statt Nachsorge betreiben. Zunächst muss es darum gehen, Erwerbsarmut zu vermeiden, die der Altersarmut vorangeht. Ein gesetzlicher Mindestlohn ist zwar kein Garant gegen Altersarmut, reduziert aber das Risiko, in die Grundsicherung zu fallen. Eine verstärkte Weiterbildung von Geringqualifizierten und Arbeitslosen kann zudem die Einkommenschancen dieser Gruppen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern. Und Frauen sollten von gleichen Löhnen profitieren und durch eine bessere Betreuungsinfrastruktur mehr in Vollzeit arbeiten können. Diese Aspekte der Altersvorsorge bleiben jedoch im Konzept der Bundesarbeitsministerin - anders als im Konzept der SPD - völlig unbeachtet.

Auch für Langzeitarbeitslose gäbe es eine Alternative. Statt ihre Entgeltpunkte für die Berechnung der Rente pauschal aufzuwerten, könnte die Agentur für Arbeit für Hartz-IV-Empfänger wieder einen Beitrag in die Rentenkasse einzahlen, wie es noch bis zum 1.Januar 2011 üblich war. Das sichert dem Alg-II-Empfänger trotz Arbeitslosigkeit eine Rentenanwartschaft.

Zur Besserstellung von geringfügig Beschäftigten könnte der bisher von den Arbeitgebern gezahlte Rentenbeitrag aufgestockt werden. Bisher zahlen Unternehmer für 400-Euro-Jobs einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent des Lohns. Hierdurch erwirbt der Arbeitnehmer nur geminderte Rentenansprüche. Der Beitrag könnte durch einen Zuschuss auf den normalen Satz von derzeit 19,6 Prozent aufgestockt werden. Zusätzlich sollte die Förderung der privaten Rentenvorsorge noch stärker auf die Bedürfnisse von Geringverdienern zugeschnitten werden. So könnte durch die Zulagenförderung der von ihnen zu erbringende Eigenbeitragsanteil gesenkt oder ganz vom Staat übernommen werden.

Erst wenn diese vorsorgenden Maßnahmen nicht ausreichen, kommt die Nachsorge: Bleibt die Rente trotzdem unter 850 Euro, macht eine Solidarrente Sinn. Aus Gründen der Gleichbehandlung und Kostenkontrolle muss aber ein Minimum von mindestens 40 Versicherungs- und 30 Beitragsjahren zur Voraussetzung gemacht werden. Allerdings sollte dies Solidarrente steuerfinanziert sein, nicht beitragsfinanziert.

Was bleibt, ist der Streit um die Stabilisierung des Rentenniveaus oberhalb von 43 Prozent. Eine kostengünstigere Alternative könnte der Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge durch die Einführung einer "Opt-out-Regel" sein. Danach bekommt jeder Arbeitnehmer mit Abschluss seines Arbeitsvertrags automatisch eine betriebliche Altersversorgung, solange er dem nicht widerspricht. Kleine Unternehmen, die die Einrichtung einer betrieblichen Vorsorge scheuen, könnten diese alternativ über die gesetzliche Rentenversicherung abwickeln. All diese Maßnahmen könnten einen Beitrag leisten, das Risiko von Altersarmut durch Vorsorge zu reduzieren, die Rentenversicherung vor zu viel normativer Steuerung zu bewahren und die langfristigen Kosten unter Kontrolle zu halten.

  • Aus der FTD vom 13.09.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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Kommentare
  • 17.09.2012 19:47:57 Uhr   wetaskewin: Selbst Rentenvorsoge wovon den?

    Die Pensionäre,sollen sich endlich an den solidar Topf beteiligen dann kommtschon eine ganz enorme Summe heraus.An vordester stelle wären die freigestellten Parlamentarier und ihr Anhang.Es ist einfach zynisch, das überhaubt von den Nichtstuern sowas verbreitet wird. Das bild was dazu gezeigt wird spricht wohl für sich.Nähme man das Geld für die Fremdstaaten Rettung zur Altersvorsorge,dann wären nicht solche ausfälle entstanden.Wir Brauchen keine Vereinigte Staaten von Europa,den das ist ein Totaler Trugschluß.Es ist von Deutschland in eigenständiger Kraft ereicht worden und kann auch in Zukunft so gehandhabt werden. Wir Brauchen nur das Schengen abkommen,und Freien Warenverkehr wie das von beiden Alten Herren die noch welche waren eigentlich vorgeshen war.

  • 12.09.2012 18:58:18 Uhr   focus: Mackenroth
  • 12.09.2012 18:24:02 Uhr   WILHER: Solidarische Rentenverischerung
  • 12.09.2012 17:26:07 Uhr   Kritiker: Altersarmut
  • 12.09.2012 15:11:55 Uhr   Frustratello: Da machen wir nix..
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