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Merken   Drucken   10.01.2006, 19:16 Schriftgröße: AAA

Dossier: Bundesregierung entlastet Eltern  

Die steuerliche Förderung berufstätiger Eltern belastet den Bundeshaushalt stärker als von Finanzminister Peer Steinbrück ursprünglich gewünscht. Eltern dürfen demnach mehr für die Kinderbetreuung absetzen als bisher. von Kai Beller, Berlin
Kosten für die Betreuung von Kindern sind künftig absetzbar   Kosten für die Betreuung von Kindern sind künftig absetzbar
Steinbrück (SPD) war dennoch zufrieden. Auf 460 Mio. Euro Mindereinnahmen muss sich der Finanzminister einstellen, ursprünglich wollte er Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) nur 410 Mio. Euro für die Familienförderung zugestehen. "Wir haben uns auf einer Linie getroffen, die ich für angemessen halte", sagte Steinbrück.
Die Bundesregierung will mit der Förderung berufstätige Paare bei ihrem Wunsch nach Kindern unterstützen. Die Familienförderung ist Bestandteil des 25-Mrd.-Euro-Wachstumspaketes der Bundesregierung, auf das sich Kabinett und die Partei- und Fraktionsvorsitzenden in Genshagen verständigten. "Wir stärken den Wachstumsfaktor Familie und schaffen Arbeitsplätze", sagte von der Leyen.
Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erhofft sich von der Förderung neue Jobs bei familiennahen Dienstleistungen. "Wir wollen nicht, dass zum Schluss Kindergärten subventioniert werden und nicht berufstätige Eltern", sagte sie. Die Steuerersparnis betrage monatlich rund 90 Euro. So genau sei dies aber noch nicht zu beziffern, weil bis zum Gesetzgebungsverfahren noch ein bisschen gerechnet werden müsse.
Zweistufige Förderung
Vorgesehen ist eine zweistufige Förderung. Bis zum Alter von sechs Jahren können berufstätige Eltern Betreuungskosten etwa für eine Tagesmutter oder eine Kindertagesstätte steuerlich geltend machen, wenn diese die Summe von 1000 Euro überschreiten. Bislang gilt eine Grenze von 1548 Euro. Im Höchstfall können bis zu 4000 Euro abgesetzt werden. Zwischen dem siebten und 14. Lebensjahr sind Betreuungskosten bereits ab dem ersten Euro abzugsfähig. Auch hier gelten 4000 Euro als Obergrenze.
Die Grünen kritisierten die Förderung als "Mogelpackung". Die familienpolitische Sprecherin Ekin Deligöz bezeichnete es als enttäuschend, dass sich das Kabinett bei Kleinkindern nicht auf eine Absetzbarkeit vom ersten Euro geeinigt habe. Gerade die jüngeren Kinder hätten einen intensiveren und damit kostspieligeren Betreuungsbedarf, sagte sie.
Kritik von Müller

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