Steuerentlastungen seit 1998
Eichels Problem war nicht nur, dass er in den vergangenen Jahren immer größere Haushaltslöcher stopfen und seine Prognosen für die Steuereinnahmen immer wieder nach unten korrigieren musste. Mindestens ebenso misslich für ihn ist, dass sich seine Steuersenkungen nicht in kräftigem Wirtschaftswachstum, Konsum, Investitionen und Beschäftigung niederschlugen.
Eichel war nämlich nicht untätig: Der Eingangssteuersatz ist seit dem Regierungswechsel in mehreren Stufen von 25,9 Prozent auf 15 Prozent gesunken. Der Spitzensatz beträgt nicht mehr 53 Prozent wie unter der Regierung Kohl, sondern 42 Prozent. Auch der Grundfreibetrag stieg deutlich. Kapitalgesellschaften zahlen nicht mehr 45 Prozent Körperschaftsteuer auf einbehaltene Gewinne und 30 Prozent auf ausgeschüttete Profite, sondern einheitlich 25 Prozent.
Außerdem ersetzte Eichel das alte Anrechnungsverfahren bei der Dividendenbesteuerung durch das Halbeinkünfteverfahren. Die Anrechnung der von der Aktiengesellschaft gezahlten Körperschaftsteuer auf die persönliche Einkommensteuer des Anteilseigners verstieß gegen EU-Recht, weil ausländische Aktionäre nicht in den Genuss der Anrechnung kamen. In dieser Frage wurde Eichel später auch durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs bestätigt.
Beim Halbeinkünfteverfahren soll eine Mehrfachbesteuerung von Gewinnen dadurch vermieden werden, dass der Anteilseigner nur die Hälfte der Gewinne versteuern muss. Ausschüttungen zwischen Kapitalgesellschaften bleiben zu 95 Prozent steuerfrei.
Beteiligungsgeflecht aufgerissen
Das gilt auch für Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen, die eine Kapitalgesellschaft an einer anderen hält. Diese umstrittene Steuerbefreiung liegt in der Logik des Halbeinkünfteverfahrens, weil es sonst zu Mehrfachbesteuerungen der Gewinne käme.
Eichel wollte dadurch außerdem erreichen, dass das häufig ineffiziente Beteiligungsgeflecht der Deutschland AG aufgerissen wird. Das ist auch gelungen: Großunternehmen wie die Deutsche Bank oder die Allianz trennten sich von alten Beteiligungen, ausländische Investoren kauften sich in Deutschland ein.
Der rot-grünen Regierung wurde immer wieder vorgeworfen, sie entlaste einseitig die großen Kapitalgesellschaften und vernachlässige die Personenfirmen. Das wurde nicht nur durch Zahlen des Finanzministeriums widerlegt, sondern auch durch das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung. Danach ist die Gesamtsteuerlast für Personengesellschaften im Schnitt sogar geringer - unter anderem, weil Eichel ihnen erlaubte, die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anzurechnen.
Bürokratische Monster
Beim Thema Steuervereinfachung ist Rot-Grün dagegen nicht vorangekommen, im Gegenteil: Gerade bei der Unternehmensbesteuerung schuf die Regierung bürokratische Monster, zum Beispiel bei der Besteuerung von Gesellschafterdarlehen. Durch Eingriffe wie die Mindestbesteuerung von Kapitalgesellschaften oder die Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen ist Deutschland auf diesem Feld nicht mehr attraktiver als andere Länder.
Wegen des internationalen Wettbewerbs hält es Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung aber für sinnvoll, die Grenzsteuersätze weiter zu senken. "Vor allem die Gesamtbelastung aus Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer wird zum Problem - hier liegt Deutschland mit knapp 40 Prozent am oberen Rand in Europa."
Sollte die nächste Regierung von Union und FDP gestellt werden, steigen die Chancen auf eine Abschaffung der Gewerbesteuer. In einer großen Koalition würde das schwerer. In beiden Konstellationen würde sich ein Trend fortsetzen: Unternehmensgewinne werden stärker entlastet als Arbeitnehmereinkommen - der Standortwettbewerb fordert seinen Tribut.