Bundespräsidenten Horst Köhler hat die vorgezogene Neuwahl angesetzt
"In dieser ernsten Situation braucht unser Land eine Regierung, die ihre Ziele mit Stetigkeit und mit Nachdruck verfolgen kann", sagte Köhler am Donnerstagabend. Deshalb habe er den Bundestag aufgelöst und Neuwahlen für den 18. September angesetzt.
Der Präsident entsprach mit seiner Entscheidung einem Ersuchen von Bundeskanzler Gerhard Schröder, der das Staatsoberhaupt am 1. Juli nach der bewusst verlorenen Vertrauensabstimmung im Bundestag um die Auflösung des Parlaments ersucht hatte.
Damit kann zum dritten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik eine Wahlperiode im Bund vorzeitig beendet werden.
Köhler sagte, er teile die Auffassung Schröders, dass dieser nicht mehr das nötige stetige Vertrauen der Mehrheit im Parlament habe. "Ich sehe keine andere Lagebeurteilung, die der Einschätzung des Bundeskanzlers eindeutig vorzuziehen ist." Er sei überzeugt, dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für Auflösung des Bundestags gegeben seien. "Dem Wohl des Volkes ist mit einer Neuwahl am besten gedient."
"Jetzt haben Sie es in der Hand"
Die Deutschen rief Köhler zu einem sorgsamen Gebrauch des Wahlrechts auf. "Schauen Sie bitte genau hin", sagte er. "Jetzt haben Sie es in der Hand." Demokratie heiße, "die Wahl zu haben zwischen politischen Alternativen". Es sei richtig, dass das Volk "in der heutigen Situation“ über die künftige Politik des Landes entscheiden könne." Das letzte Wort hat nun das Bundesverfassungsgericht: Die SPD-Abgeordnete Jelena Hoffmann und der Grünen-Parlamentarier Werner Schulz haben Verfassungsklagen angekündigt.
ARD, ZDF, Sat 1, RTL sowie die Nachrichtenprogramme N-TV, N24 und Phoenix übertrugen die Ansprache, die kurz vor der Ausstrahlung aufgezeichnet wurde. Nach dem Bundespräsidenten nahmen Bundestagspräsident Wolfgang Thierse und der Kanzler Stellung. Auch die anderen im Bundestag vertretenen Parteien kündigten Reaktionen an.
Keine parlamentslose Zeit
Grundlage für die Entscheidung Köhlers ist der Artikel 68 Absatz 1 des Grundgesetzes, wonach das Staatsoberhaupt auf Vorschlag des Kanzlers das Parlament binnen 21 Tagen auflösen kann, wenn dieser die
Vertrauensfrage verloren hat. Der "aufgelöste" Bundestag bleibt jedoch bis zum erstmaligen Zusammentritt des neuen Parlaments, dem Beginn der 16. Wahlperiode, im Amt und ist voll funktionsfähig. Eine parlamentslose Zeit gibt es also nicht.
Vor Köhler haben zwei Bundespräsidenten das Parlament vorzeitig aufgelöst: Am 22. September 1972 Gustav Heinemann, nur wenige Stunden nach der gescheiterten Vertrauensfrage von Kanzler Willy Brandt. Karl Carstens kam erst am Ende der zulässigen Frist am 6. Januar 1983 zu dem Entschluss. Vorausgegangen war der Sturz von Bundeskanzler Helmut Schmidt durch ein Misstrauensvotum und ein negativ beschiedener Antrag seines Nachfolgers Helmut Kohl, ihm das Vertrauen auszusprechen.