Eckpunktepapier:Koalition einigt sich auf Reform der Bankenaufsicht
Im Sommer hatten sie das Vorhaben noch vertagt, jetzt kommt Bewegung in den Streit. Die Bundesbank wird nicht allein für die Aufsicht zuständig sein. Ihre Rolle bei der Beobachtung des Finanzsektors soll aber gestärkt werden.
Die Koalitionsfraktionen haben sich auf Grundzüge einer Reform der nationalen Bankenaufsicht verständigt. Anders als zunächst geplant, soll die Aufsicht aber nicht komplett bei der Deutsche Bundesbank konzentriert werden. "Die Institutsaufsicht werden sich BaFin und Bundesbank teilen", sagte der FDP-Finanzexperte Volker Wissing der Nachrichtenagentur Reuters.
Damit kommt wieder Bewegung in den Streit um die Neuordnung der Finanzaufsicht. Die Bundesregierung hatte die Reform im Frühsommer vertagt, weil sich Union und FDP nicht einig wurden. Ein Streitpunkt war dabei die Rolle der Bundesbank. Die FDP wollte die Aufsicht ganz der Bundesbank zuschlagen, doch dagegen wehrte sich die Union.
Bislang teilen sich in Deutschland die Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Aufsicht über die Banken. Erstere ist von politischen Weisungen unabhängig, während die BaFin dem Bundesfinanzministerium untersteht. Die Wertpapier- und Versicherungsaufsicht liegt bei der BaFin.
Schäuble hatte bereits im September angedeutet, dass er sich eine Umstrukturierung vorstellen könne, bei der die Bundesbank für die Gewährung der Systemstabilität zuständig ist. Einzelfallentscheidungen sollen in die Zuständigkeit der BaFin fallen. Ähnliche Strukturen soll es auch auf europäischer Ebene geben.
"Die Bundesbank muss permanent imstande sein, Systemrisiken der Finanzmärkte zu identifizieren", heißt es in einem Eckpunktepapier der Koalitionsfraktionen. Zugleich soll die "Allfinanzaufsicht" der BaFin erhalten bleiben. "Die BaFin muss eigenständig und unmittelbar am Finanzmarkt intervenieren können."
Zudem soll die Einrichtung einer unabhängigen Stiftung für Finanzprodukte nach dem Muster der Stiftung Warentest geprüft werden. Der Finanzminister hat nun die Aufgabe, auf Basis der Eckpunkte einen Gesetzentwurf zu erarbeiten.
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