Inzwischen nehmen wir ja so manches nur noch achselzuckend hin, was vor einigen Jahren noch ordnungspolitische Schreianfälle ausgelöst hätte. Besonders die sich gern so marktorthodox gerierende FDP hat sich da enorm weiterentwickelt. Der neue Gesetzentwurf der Koalition jedenfalls, mit dem Haftungsfragen beim Anschluss von Offshore-Windparks geregelt werden sollen, hebelt kurzerhand das Verursacherprinzip aus. Und verlagert unternehmerisches Risiko mal schnell in großen Teilen auf das schwächste Glied in der Nahrungskette: auf die Verbraucher. Die sollen jetzt, bitte schön, mögliche Schäden, die der private Netzbetreiber verursacht, ab einer bestimmten Höhe übernehmen - dafür kommt, was wohl, eine neue Umlage auf den Strompreis: die Offshore-Umlage.
Wie kann das sein? Richtig, es geht um die Energiewende, jenes Mammutprojekt einer hoch entwickelten Volkswirtschaft, das Ingenieuren und Politikern gleichermaßen den Angstschweiß auf die Stirn treibt. Angst ist denn auch das passende Stichwort, um zu verstehen, warum Stromkunden überhaupt irgendwelche Schäden für den verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks durch private Netzbetreiber tragen sollen. Es ist die Angst der Bundesregierung, dass die eigenen ambitionierten Windparkpläne auf hoher See mangels Anschluss ans Stromnetz anderenfalls zu Investitionsruinen verkommen. Weil sich private Netzbetreiber wegen der großen Haftungsrisiken angeblich nicht trauen, Kabel zu den Hochsee-Stromfarmen zu verlegen. Dann doch lieber die stummen Stromkunden in die Pflicht nehmen.
Angst ist aber meistens ein schlechter Ratgeber, besonders wenn man sich selbst verschuldet in eine solche Zwangslage manövriert. Denn es ist ja nicht so, dass wir ganz schnell immer neue Offshore-Leistung am Netz haben müssten. Die Erneuerbaren liegen sogar über Plan, und es gibt keine Not, den Ausbau der Offshore-Windkraft zu forcieren. Zumal schon die Windkraft an Land boomt.
Besser wäre es im Übrigen gewesen, sich Klarheit zu verschaffen über die tatsächlichen Risiken für die privaten Netzbetreiber. So ganz koscher kommt der Koalition das eigene Gesetz denn auch nicht vor: Sie will die Haftungsverlagerung zeitlich befristen - das ist noch das Beste an diesem Gesetzentwurf.
Interessant ist allerdings festzustellen, dass der Einsatz von Kapital inzwischen zunehmend mit der "Steuerzahler-Vollkaskoversicherung" versehen wird.
Die FDP und ihre Apologeten rufen nämlich nur dann nach dem "Markt" wenn's ihnen genehm ist.
Das Kapitaleinsatz nicht nur "Rendite" sondern auch "Risiko" bedeutet, geht zunehmend unter.