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Merken   Drucken   29.07.2009, 11:13 Schriftgröße: AAA

Entschädigung: Bei Bahnverspätung Geld zurück  

Millionen Bahnkunden haben mehr Rechte, wenn Züge auf sich warten lassen oder ganz ausfallen. Doch bevor Reisende an ihr Geld kommen, wartet auf sie ein kompliziertes Formular.
Für Millionen Bahnkunden in Deutschland gelten seit Mittwoch neue Fahrgastrechte. Erstmals haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung bei großen Verspätungen von Nah- und Fernzügen. Ein neues Servicecenter Fahrgastrechte in Schwerin nahm mit rund 50 Beschäftigten seine Arbeit auf, teilte die Bahn am Mittwoch berichtete. Es bearbeitet zentral die eingereichten Anträge auf Erstattung.
Bei einer Stunde Verspätung gibt es 25 Prozent des Fahrscheinpreises auf Wunsch in bar zurück, ab zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Als Mindestbetrag für eine Entschädigung wurden vier Euro festgelegt. Die neuen Regeln gelten für die bundeseigene Deutsche Bahn wie die meisten anderen privaten Anbieter.
Für die Reisenden gibt es ein einheitliches Antragsformular für Erstattungen, das die Durcharbeitung von mehr als 40 Punkten verlangt. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) kritisierte das Dokument als zu unübersichtlich. Bahnkunden könnten eine Erstattung auch mit einem formlosen Brief beantragen. Davon sollten sie rege Gebrauch machen, rät der VCD.

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