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Merken   Drucken   18.06.2009, 17:09 Schriftgröße: AAA

Entscheidung für Gesetz: Bundestag respektiert Patientenwillen  

Sechs Jahre lang haben sie gestritten, bis zuletzt wurde gefeilscht, doch nun ist klar: Patientenverfügungen werden auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Danach gilt, dass der Wille des Kranken auf jeden Fall befolgt werden muss.
In der Schlussabstimmung haben 317 Abgeordnete für den Entwurf einer Gruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stünker gestimmt. Demnach muss der schriftlich festgelegte Wille eines Betroffenen über den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung geachtet werden. Aufgabe des jeweiligen Betreuers ist es, in Abstimmung mit dem Arzt zu prüfen, ob die Festlegungen noch auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Bislang sind Ärzte nicht in jedem Fall verpflichtet, die Willensbekundung zu beachten.
Den Abgeordneten lagen drei Gesetzentwürfe vor. Abgelehnt wurden die Entwürfe unter Federführung des CDU-Abgeordneten Wolfgang Bosbach und seines Fraktionskollegens Wolfgang Zöller (CSU). Beide wollten die Verbindlichkeit des Patientenwillens einschränken.

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