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Merken   Drucken   13.08.2010, 20:28 Schriftgröße: AAA

Entscheidung in letzter Minute: Demo gegen Neonaziaufmarsch gebilligt

Das Hin und Her um den sogenannten Trauermarsch in Bad Nenndorf findet in einer Blitzentscheidung ein vorläufiges Ende. Jetzt dürfen plötzlich doch Neonazis und der DGB marschieren. Grund für den Umschwung ist eine Beschwerde der Gewerkschaften.

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat eine Protestaktion gegen Neonazis im niedersächsischen Bad Nenndorf doch gestattet. Das Gericht entschied am Freitagabend, dass auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) am Samstag in dem kleinen Kurort demonstrieren darf.

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) hatte die Entscheidung des untergestellten Verwaltungsgerichts Hannover zuvor kritisiert. Das Gericht der niedersäschsichen Landeshauptstadt hatte den Neonazis erlaubt am Wochenende im niedersächsischen Kurort Bad Nenndorf demonstrieren zu dürfen und die Gegendemonstration aus Mangel an Sicherheitskräften verboten.

"Dies ist ein auf beunruhigende Weise parteiisches Urteil, dessen rechtliche Begründung nicht überzeugt", hatte Thierse am Freitag in Berlin gesagt. Eine solche juristische Parteinahme sei angesichts der deutschen Geschichte erschütternd. Politiker befürchteten, dass die Rechten die Entscheidung des Verwaltungsgerichts für ihre Propaganda nutzen.

"Es ist schamlos, das Verbot der Demonstration des Bündnisses 'Bad Nenndorf ist bunt' zu bestätigen und zugleich die Naziveranstaltung zu erlauben", sagte der Vorsitzende der DGB-Region Niedersachsen-Mitte, Sebastian Wertmüller zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Wertmüllers Drohung vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen, hat sich mit dem Urteil des Oberverwaltungsgericht somit erledigt.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Aufmarsch von ...   Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Aufmarsch von Rechtsextremisten (Archivbild) erlaubt, eine Gegendemonstration aber nicht. Das Oberverwaltungsgericht gestattete sie schließlich doch.

Der niedersächsische SPD-Landesvorsitzende Olaf Lies bezeichnete die Entscheidung in erster Instanz des Verwaltungsgerichts als "nicht nachvollziehbar und schlecht für die Demokratie". Die niedersächsische Grünen-Vorsitzende Anja Piel nannte es "widersinnig und kurzsichtig", einen Trauermarsch mit rassistischer und antisemitischer Hetze zu erlauben und eine Demonstration für Menschenwürde und Demokratie zu verbieten. Auch die Linken-Bundestagabgeordnete Petra Pau kritisierte, dass das Gericht Bad Nenndorf auf Jahre hinweg Rechtsextremisten ausgeliefert habe.

Nach Auffassung des niedersächsische Innenministerium hätte die Entscheidung, die Gegendemo zu verbieten, nicht zur Entspannung der Sicherheitslage beigetragen. "Wir respektieren die Gerichtsentscheidung, befürchten aber, dass es jetzt zu einer zusätzlichen Mobilisierung der linken und rechten Szene kommt", sagte ein Ministeriumssprecher.

Die Kommune hatte zunächst beide Demos untersagt, weil nach ihrer Einschätzung nicht genügend Polizisten verfügbar sind, um die Kundgebungen zu begleiten. Das Verwaltungsgericht entschied, diese Begründung sei nicht nachvollziehbar. Die rund 2000 eingeplanten Beamten könnten zumindest eine Veranstaltung bewältigen. Da die Rechten ihre Versammlung zuerst angemeldet hatten, dürften sie demonstrieren. Außerdem sei mit mehr gewalttätigen Anhängern der linksextremen Szene zu rechnen. Die Hannover Gericht kippte damit ein Verbot des Landkreises Schaumburg.

Bei dem Aufmarsch werden mindestens 1.000 Rechtsextremisten und 2.000 bis 3.000 Gegendemonstranten erwartet. Neonazis rufen seit 2006 jährlich zum "Trauermarsch" durch Bad Nenndorf auf. Dort befand sich von 1945 bis 1947 ein Verhörzentrum der britischen Besatzungsmacht, wo auch Häftlinge misshandelt wurden.

Der auch unter dem Motto "Besatzer Raus!" stehende Aufmarsch hat im Laufe der Jahre für die rechte Szene bundesweit Bedeutung erlangt. Er ist zu einer Art Ersatz für die Rudolf-Hess-Gedenkveranstaltungen geworden, die bis zu ihrem endgültigen Verbot ebenfalls alljährlich im August organisiert

  • FTD.de, 13.08.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland
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