Die Chefs von CDU, CSU und FDP, Merkel, Seehofer und Westerwelle
Die Liberalen haben dabei marktbeherrschende Unternehmen im Energiesektor und in der Medienbranche im Visier. In der Union hieß es, auch Post- und Telekommunikationskonzerne könnten betroffen sein.
Die Zerschlagung sei nach der Bankenkrise zudem ein geeignetes Mittel, um Steuergelder zu retten. So könnten gefährlich aufgeblähte Geldinstitute filetiert werden. Schwarz-Gelb will verhindern, dass der Staat zu einer weiteren Rettungsaktion wie bei dem Immobilienfinanzierer
HRE gezwungen wird. Die Regierung hatte das Institut mit Milliardensummen vor dem Kollaps bewahren müssen, um einen Zusammenbruch des Finanzsystems zu verhindern.
Wie das Entflechtungsinstrument genau aussehen soll, ist nach der ersten Woche Koalitionsverhandlungen noch offen. Unklar ist bislang auch, in welchen Fällen Konzerne gezwungen werden sollen, Macht abzugeben und einzelne Geschäftsfelder abzutrennen. "Wir sind im Detail noch nicht vorangekommen", sagte ein Unterhändler.
Jetzt geht es um die Einzelheiten
Am Montag wollen die Wirtschaftspolitiker in die Beratungen über die Einzelheiten einsteigen. Dazu müssen sie sich auch noch mit ihren Kollegen von der Arbeitsgruppe Justiz abstimmen. Mehrere Unterhändler zeigten sich zuversichtlich, dass die Koalitionsspitzenrunde mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), FDP-Chef Guido Westerwelle und dem CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer dem Vorhaben in den kommenden Tagen zustimmt.
Die FDP hofft, dass Monopole oder Oligopole gar nicht erst entstehen, wenn Unternehmen harte Konsequenzen befürchten müssen. "Bei Existenz einer Entflechtungsregelung müssten Unternehmen in Betracht ziehen, ob ihr missbräuchliches Verhalten letztendlich nicht zur Zerschlagung führt", hieß es vor zwei Jahren in dem FDP-Bundestagsantrag.
Dort forderten die Liberalen, die Kriterien für den staatlichen Eingriff "extrem hoch" anzusetzen. "Entflechtungsmaßnahmen sollten grundsätzlich nur in Erwägung gezogen werden, wenn der Wettbewerb durch ein Übermaß an Marktmacht beschränkt wird und wenn die Wettbewerbsbeschränkungen mit herkömmlichen Mitteln nicht nachhaltig beseitigt werden können."