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Merken   Drucken   09.07.2012, 13:38 Schriftgröße: AAA

Entwurf zum Meldegesetz: Die Kehrtwende macht es nicht besser

Leitartikel Die 180-Grad-Wende der Regierung signalisiert ein eigentümliches Demokratieverständnis: Die Länder sollen das unliebsame Meldegesetz stoppen. Dabei stehen die Bürger mit der alten Version sogar noch schlechter da.

Was für ein absurdes Schauspiel: Da distanziert sich doch tatsächlich die Regierung von einem Gesetz (Gesetzesentwurf im Original), das sie selbst in den Bundestag eingebracht hat, das dort von der sie tragenden schwarz-gelben Koalition mit Detailänderungen beschlossen wurde - und nun, so hofft die Regierung, von der Opposition im Bundesrat gekippt wird. Passiert das jetzt jedes Mal, wenn Kritik in der Öffentlichkeit an Gesetzen laut wird? Solches Vorgehen spricht nicht gerade für Respekt der Regierung gegenüber dem Gesetzgeber. Es ist eine merkwürdige Umkehrung der eigentlichen Rollenverteilung: Das Parlament macht normalerweise die Gesetze, und die Exekutive soll sie dann umsetzen. Aber für Kanzlerin Angela Merkel ist das Parlament wohl inzwischen nur noch als Abnickkammer akzeptabel.

Die Abstimmung im Bundestag über das neue Meldegesetz am 28.06.2012   Die Abstimmung im Bundestag über das neue Meldegesetz am 28.06.2012

Doch abgesehen davon. Es ist auch sachlich unfair, der schwarz-gelben Koalition nun willentliche Begünstigung von Adresshandel zu unterstellen. Seit sie im Bundestag das neue Meldegesetz beschloss, ist die Aufregung darüber auffallend größer als das Detailwissen.

Tatsächlich hat die Koalition ja mit dem neuen Gesetz sogar das Melderecht verschärft. Wer einen Blick in das derzeitige Melderechtsrahmengesetz (Paragraf 21) wirft, der findet dort eine viel weiter gehende Freigabe zur Weitergabe von Adressen - ohne dass die Bürger je darüber von Behörden informiert wurden oder sie Einspruch einlegen durften. Die jetzt beschlossene Widerspruchsregelung ist demgegenüber ein deutlicher Fortschritt.

Es gibt auch durchaus gute Gründe für die jetzige Regelung, dass Unternehmen in jedem Fall ihnen vorliegende Adressdaten überprüfen dürfen. So gibt es nicht wenige Menschen, die sich ihren Zahlungsverpflichtungen entziehen wollen, indem sie sich ummelden oder falsche Adressananagaben machen. Für solche Fälle muss der Gesetzgeber eine Auskunftsmöglichkeit schaffen - der wirtschaftliche Schaden ist zumindest in solchen Fällen höher zu bewerten als die Verletzung des Datenschutzes.

Allerdings ist der schwarz-gelben Koalition durchaus vorzuwerfen, dass sie die Missbrauchsgefahr unterschätzte. Adressen sind für Werber und Betrügerfirmen mittlerweile ein lukratives Gut, dessen Verbreitung der Staat nicht weiter begünstigen sollte. Denkbar wäre eine generelle Lösung, bei der Bürger der Weitergabe zustimmen müssen, aber auch eng gefasste Ausnahmen für berechtigte Fälle vorgesehen sind - jedoch ohne dass für jeden Fall das Gericht bemüht werden muss. Damit würde der Vorgang viel zu bürokratisch und teuer für Staat und Wirtschaft.

Dem Bürger wäre allerdings auch nicht nicht gedient, wenn SPD und Grüne im Bundesrat das neue Gesetz im Herbst einfach blockieren. Denn dann gilt weiterhin die alte Regelung, die den Adressabruf bei Behörden gar nicht begrenzt.

  • FTD.de, 09.07.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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