Mit ihr wollte der Gesetzgeber auf eine Mahnung der Verfassungsrichter reagieren, dem Gleichheitssatz auch im Erbschaftsteuergesetz mehr Geltung zu verleihen. Die Realität aber sieht anders aus.
Mit dem jüngsten Vorstoß beim Jahressteuergesetz 2013 versuchen nun die Länderfinanzminister endlich, zumindest eine der augenfälligsten Ungerechtigkeiten bei der Erbschaftsteuer zu beheben: Sehr große Vermögen können steuerfrei auf die nächste Generation übergehen, wenn man sie mithilfe versierter Berater nur geschickt genug als Betriebsvermögen ausgibt.
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Da werden schon viel zu lange private Bankguthaben oder Wertpapiere steueroptimierend in Unternehmensmäntel gepackt und mit etwas Produktivvermögen gemischt, um dann nach sieben Jahren Stillhaltezeit ganz legal am Fiskus vorbeimanövriert zu werden. "Cash GmbH" nennt sich das - und ist ein großes Ärgernis. Hier verkommt eine Gemeinwohlüberlegung des Gesetzgebers (Schutz des Betriebsvermögens wegen seiner Bedeutung für Arbeitsplätze) zu einer reinen Steueroptimierungsstrategie von Hochvermögenden. Der Durchschnittserbe kann da nur ungläubig den Kopf schütteln.
Deshalb ist es richtig, wenn diese vom Gesetzgeber selbst verursachte Regulierungslücke wieder geschlossen wird. Unverständlich jedoch bleibt die Haltung von Bayern, Hessen und Sachsen, die es ablehnen, diese offensichtlichen Fehlanreize zu beheben. Angesichts ambitionierter Ziele für die Länderhaushalte sollten Einnahmen aus der Erbschaftsteuer nicht wie Peanuts behandelt werden. Wenn - wie in den vergangenen Jahren - das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer sinkt, sollte das zu denken geben.
der in seinem Leben ein kleineres Privatvermögen vom Munde abgespart hat, ist das eine schwer zu verdauende Erkenntnis. Die Schere zwischen Arm und Reich wächst eben am schnellsten durch die illegalen Möglichkeiten. Legal läßt sich Geld meist nur relativ langsam vermehren. Wenn diese Schere so schnell wie in den letzten 2 - 3 Jahrzehnten wächst, kann man davon ausgehen, dass etwas faul ist im Staate Dänemark.