Der Anfangsverdacht gegen den 59-jährigen Rudolf Schindler und die 56 Jahre alte Sabine Eckle habe trotz umfangreicher Ermittlungen nicht erhärtet werden können, teilte die Behörde am Freitag in Karlsruhe mit. Den Verdächtigen sei eine Beteiligung an der Tat nicht mit der zur Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen.
Karry war am 11. Mai 1981 im Schlafzimmer seines Frankfurter Wohnhauses getötet worden. Vier Schüsse trafen den FDP-Politiker damals im Unterleib. Der schwer verletzte Minister verblutete in seinem Bett, einer der Schüsse hatte die Bauch-Aorta durchtrennt. Zu dem Mordanschlag bekannte sich später die Terrorgruppe Revolutionäre Zellen (RZ), die die Tat als Versehen darstellte. Karry habe nicht getötet, sondern nur verletzt werden sollen. Die Täter sind bis heute nicht gefasst. Die Revolutionären Zellen galten vor 20 Jahren als "Feierabendterroristen", weil die Täter wie Durchschnittsbürger erschienen, ihren Berufen nachgingen und in unverdächtigen Wohnungen lebten.
Die Bundesanwaltschaft stellte 1986 das Karry-Verfahren erstmals ein, weil kein Täter ermittelt worden war. Schon damals betonte die Behörde aber, von einem Ermittlungsdesaster könne keine Rede sein. 400 Ermittlungsakten waren mittlerweile angelegt, etwa 300 Spuren gesichert worden. 1991 wurde das Verfahren zwischenzeitlich noch einmal aufgenommen: Es hatte einen Anfangsverdacht gegen eine Person gegeben, der sich aber nicht erhärten ließ. Deshalb stellte der Generalbundesanwalt das Verfahren 1993 wieder ein.
Auf Grund der Aussagen des RZ-Kronzeugen Tarek Mousli bestand gegen Schindler und Eckle der Anfangsverdacht, als Mitglieder der RZ an der Ermordung Karrys beteiligt gewesen zu sein. Laut Bundesanwaltschaft hat der Zeuge Mousli zwar zur Tatbegehung eine inhaltlich in sich schlüssige und überzeugende Aussage gemacht. Allerdings handele es sich bei seinen Angaben um vier bis fünf Jahre nach der Tat gemachte "Wahrnehmungen vom Hörensagen". Dies allein reiche nicht zum Tatnachweis aus.
Weitere Vernehmungen von Zeugen und kriminaltechnische Untersuchungen verliefen ergebnislos. An der Tatwaffe festgestellte DNA-Spuren hätten den Beschuldigten nicht zugeordnet werden können. Schindler muss sich derzeit wegen mehrerer Anschläge gemeinsam mit vier weiteren mutmaßlichen Mitgliedern der "Revolutionären Zellen" vor dem Kammergericht Berlin verantworten.