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Merken   Drucken   23.02.2012, 06:50 Schriftgröße: AAA

Ermittlungsverfahren gegen Wulff: Die 199.000-Euro-Frage

Die Koalition will den Ehrensold für Ex-Bundespräsident Christian Wulff an Bedingungen knüpfen. Sollte das Ermittlungsverfahren mit einem Strafbefehl enden, könnte es für ihn auch finanziell eng werden. von Thomas Steinmann  Berlin, Timo Pache  Berlin und Claudia Kade  Berlin
Der Präsident a. D. hat sich längst ins Private zurückgezogen. Doch die Verbindung der Wörter "Christian Wulff" und "Geld" sorgt immer noch für Aufregung. Soll Wulff den Ehrensold erhalten, jenes üppige Ruhestandsgehalt, das aus dem Amt geschiedene Bundespräsidenten bis an ihr Lebensende bekommen? Oder hat er das Geld nicht verdient, weil er nicht - wie es das Gesetz verlangt - aus "politischen oder gesundheitlichen Gründen" zurückgetreten ist, sondern wegen bevorstehender Ermittlungen der Staatsanwaltschaft?
Ex-Bundespräsident Christian Wulff   Ex-Bundespräsident Christian Wulff
Bislang war es aus der Koalition nur der FDP-Haushaltspolitiker Jürgen Koppelin, der öffentlich befand, dass Wulff den Ehrensold nicht verdient habe. Doch hinter den schwarz-gelben Kulissen setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass man die Insignien eines Altpräsidenten wie den Ehrensold und ein eigenes Büro nicht genauso routiniert gewähren kann wie bei Wulffs Vorgängern. Nicht nur wegen der Vorgeschichte, sondern auch, weil er mit seinen 52 Jahren so verdammt jung ist.
Die Unionsspitze will sicherstellen, dass der Ehrensold auf keinen Fall mehr gezahlt wird, wenn Wulff einen Job in der Wirtschaft annimmt. Alarmiert von einem FTD-Bericht über die Beweggründe der Staatsanwaltschaft Hannover, Wulffs Immunität aufheben zu lassen, wollen Haushälter der Koalition die Zahlung des Ehrensolds zudem an die Bedingung knüpfen, dass die Ermittlungen eingestellt werden. "Solange es nur Verdächtigungen gibt, gilt die Unschuldsvermutung", hieß es in Koalitionskreisen. Sollte das Verfahren aber in einen Strafbefehl gegen Wulff münden, "dann muss man ihm den Ehrensold entziehen".
Nach geltender Rechtslage entscheidet das Bundespräsidialamt über die Berechnung und erstmalige Festsetzung des Ehrensolds für Wulff. Allerdings hat der Haushaltsausschuss einen Hebel über die Aufstellung des Etats für das Amt. Dass ein Bundespräsident auch im Fall eines Ausscheidens aus persönlichen Gründen keinen Cent bekommt, würde nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags aber seinem "verfassungsrechtlichen Status" widersprechen.
Demnach hätte Wulff Anspruch auf eine Versorgung, die der eines politischen Beamten entspricht. Das wäre für mindestens sechs Monate und maximal drei Jahre ein Übergangsgeld von 71,75 Prozent der Präsidentenbezüge. Von "Ehre" wäre dann aber keine Rede mehr. Von lebenslang auch nicht.
  • Aus der FTD vom 23.02.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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