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Merken   Drucken   22.02.2007, 21:26 Schriftgröße: AAA

Erste Eckpunkte für die Erben  

Die Finanzminister der Länder haben sich in Grundzügen über die neuen Bewertungsregeln für die Erbschaftsteuer geeinigt. Betriebe sollten nach den gängigen betriebswirtschaftlichen Methoden zur Unternehmensbewertung taxiert werden, erfuhr die FTD aus Länderkreisen. von Jens Tartler (Berlin)
Erbschaftsteuer: Erste Eckpunkte für die Erben   Erbschaftsteuer: Erste Eckpunkte für die Erben
Die Minister trafen sich am Donnerstag in Berlin zu ersten Beratungen über die Frage. Um die Finanzverwaltung nicht zu überfordern, soll die Bewertung vom Erben vorgenommen und bezahlt werden. Die Finanzbeamten würden die Bewertung nur noch überprüfen.
Bei Immobilien sollen Grundstück und Gebäude getrennt voneinander begutachtet und die ermittelten Ansätze dann addiert werden. Für die Grundstücke sollen die Bodenrichtwerte der Kommunen herangezogen werden. Diese bilden die regionalen Preisunterschiede recht genau ab. Für Einfamilienhäuser und Betriebsgebäude soll in einer zweiten Stufe ein Sachwertverfahren gelten. Dazu nehmen die Finanzbeamten Standardkosten für den Bau an, die sie je nach Alter mit Abschlägen versehen. Mietshäuser werden mit dem Ertragswert angesetzt. Dieser ergibt sich aus den künftigen Mieterträgen des Hauses oder der Wohnung.

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