Nach der Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI Essen) im Auftrag der Minijobzentrale trat oft sogar das Gegenteil ein: Sozialversicherungspflichtige Jobs wurden in großer Zahl in Minijobs umgewandelt, so das RWI.
"Hinsichtlich des Ziels der Integration von Arbeitslosen in den regulären Arbeitsmarkt sind Zweifel angebracht", schrieb Ulrich Roppel, Direktor der Bundesknappschaft, in einem Begleitschreiben. RWI und Knappschaft schlagen deshalb eine Neuregelung vor.
Die Hartz-Kommission hatte 2002 als Ziel für die Minijobs genannt, dass sie "Gelegenheit zum Einstieg in reguläre Beschäftigung" böten und Schwarzarbeit bekämpft würde. Die Jobs, mit denen bis zu 400 Euro steuerfrei verdient werden können, führten zu einem Boom in dem Sektor. Die Studie belegt, dass die Rückkehr auf den ersten Arbeitsmarkt häufig nicht gelingt: Wer einen Minijob hat, bleibt oft darauf sitzen.
Die Beschäftigungsverhältnisse schienen "sehr stabil zu sein" und würden vor allem dann aufgegeben, wenn es einen attraktiveren Minijob gebe, heißt es. Das heißt aber nicht, dass die Minijobber gerne bleiben, wo sie sind. Ein "beträchtlicher Teil der Beschäftigten" sei auf der Suche nach Vollerwerbsarbeit.
Nach der Umfrage sind die meisten der 5,8 Millionen Beschäftigten Hausfrauen, Rentner und Studenten. Rund 16 Prozent derjenigen, die auf die Umfrage geantwortet haben, haben vorher einen sozialversicherungspflichtigen Job ausgeübt, bei dem sie mehr als 800 Euro verdient hatten, neun Prozent haben bis 800 Euro verdient. Nur rund 15 Prozent waren vorher arbeitslos gemeldet. Die Umfrage, die der FTD vorliegt, wurde an 10.000 Minijobber verschickt. Von diesen haben rund 2500 die Fragen beantwortet. Sie ist die erste wissenschaftliche Erfassung seit Einführung der Minijobs.
Trotz der pessimistischen Aussage zu den Arbeitslosen halten es RWI und Knappschaft durchaus noch für möglich, dass geringfügige Beschäftigung zu einer Brücke in einen Vollerwerbsjob wird. Eine Neuregelung der Minijobs könne "eine sehr erfolgversprechende Plattform" sein, heißt es in dem Begleitschreiben.
Dafür sollten die Minijobs explizit für Arbeitslose erweitert werden, so der Vorschlag des RWI. Personen, die länger als sechs Monate arbeitslos sind, sollen danach das Recht haben, einen Minijob bis 800 Euro anzunehmen. Bis 200 Euro soll der Job anrechnungsfrei auf das Arbeitslosengeld sein. Darüber soll die Hälfte des Einkommens verrechnet werden.
Bei einem 800-Euro-Job würde der Arbeitslose also 500 Euro steuer- und abgabenfrei hinzuverdienen können - mehr, als jetzt erlaubt ist. Den Job dürften die Arbeitslosen maximal 24 Monate machen, damit Anreiz besteht, einen regulären Job zu suchen. Die Umfrage ergab zudem, dass Minijobs keineswegs nur von Frauen aufgenommen werden. Immerhin rund 30 Prozent der Beschäftigten sind Männer. Und es haben zwar mehr als die Hälfte nur einen Hauptschulabschluss, 75 Prozent aber eine abgeschlossene Berufsausbildung, meist eine kaufmännische oder gewerbliche Lehre. Ausgeübt wird der Job besonders in ländlichen Gebieten und kleinen Städten.
Die Minijob-Bezahlung liegt auch nicht zwangsläufig im niedrigsten Lohnbereich. Knapp die Hälfte der Beschäftigten verdienen 8 Euro und mehr pro Stunde, rund 20 Prozent verdienen zwischen 7 und 8 Euro. Die von Wissenschaftlern festgelegte Niedriglohngrenze liegt bei 7,53 Euro. In Ostdeutschland verdient nur ein Drittel der Minijobber über 8 Euro, in Westdeutschland sind es 53 Prozent.
Die Tatsache, dass viele Minijobber aus sozialversicherungspflichtigen Jobs kommen, bestätigt nach Meinung des RWI eine These, die auch das Statistische Bundesamt bereits geäußert hat: Jobs würden in kleinere Minijobs gesplittet. Allerdings sei fraglich, ob diese Jobs ohne diese Aufspaltung überhaupt weiter bestanden hätten.