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Merken   Drucken   29.06.2005, 22:27 Schriftgröße: AAA

Exklusiv: Union plant neue Regeln für Nebeneinkünfte  

Die Union will im Falle eines Wahlsiegs die von Rot-Grün geplante Neuregelung der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten wieder ändern. Eine Blockadehaltung soll es im Bundesrat aber nicht geben. von Ulrike Sosalla und Gerrit Wiesmann, Berlin
Norbert Röttgen, Parlamentarischer Geschäftsführer der ...   Norbert Röttgen, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion
"Da würden wir nach der Bundestagswahl noch einmal rangehen", sagte Norbert Röttgen, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, der FTD. Doch forderte er die Unionsmehrheit im Bundesrat auf, das rot-grüne Vorhaben nicht zu blockieren: "Wir sind der Auffassung, dass sich diese Materie nicht für einen Einspruch eignet, da es um eine reine Parlamentsangelegenheit geht."
So bleibt unklar, inwiefern die Mitglieder des nächsten Bundestags ihre Einkünfte durch Beruf oder Nebentätigkeiten offen legen müssten. Als Reaktion auf die Kontroverse Anfang 2005 über Zahlungen von Firmen an Mitarbeiter, die zugleich im Bundestag sitzen, wollen SPD und Grüne das Abgeordnetengesetz und die Geschäftsordnung des Bundestages am Donnerstag ändern. Abgeordnete sollen demnach ab Beginn der nächsten Legislaturperiode Einkommenshöhen in pauschalierter Form veröffentlichen und bei Verstößen Geldstrafen von maximal 48.000 Euro zahlen.
FDP bleibt bei Ablehnung
Während die FDP die neuen Regeln weiterhin ablehnt, will die Union der Neuregelung nicht ganz im Weg stehen. Sie möchte im beginnenden Bundestagswahlkampf keine Neiddebatte lostreten. Die Unionsfraktion wird sich daher im Bundestag der Stimme enthalten und auch im Bundesrat keine Blockade organisieren. "Wir wollen eine Neuregelung, und sie ist auch nicht völlig falsch, wie sie jetzt geplant ist, aber es ist keine ausgereifte Lösung", sagte Röttgen. Die neue Geschäftsordnung unterstützt die Union jedoch nicht.
Das bedeutet in der Praxis, dass Rot-Grün die lange umstrittene Neuregelung zwar verabschieden kann, die ausschlaggebenden Verhaltensregeln in der Geschäftsordnung möglicherweise aber nie in Kraft treten werden. Zu Beginn jeder Legislaturperiode verabschiedet das Parlament eine neue Geschäftsordnung - bei derzeitiger Umfragelage also eine von Schwarz-Gelb geprägte. Die Änderungen, die SPD und Grüne am Donnerstag beschließen wollen, dürften demnach nie zum Einsatz kommen.
Transparenz für die Bürger
Der Bundestag hatte die Gesetzesänderung in Angriff genommen, nachdem im vergangenen Winter mehrere Fälle von Abgeordneten bekannt wurden, die Gehälter von Unternehmen bezogen haben, ohne dafür zu arbeiten. Nach Vorstellung von SPD und Grünen dürfen Abgeordnete in Zukunft keine Zuwendungen ohne "angemessene" Gegenleistung entgegennehmen. Alle Einkommen sollen dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden, der diese in Einkommensstufen veröffentlicht. So könnten Bürger sehen, ob ein Abgeordneter Monatseinkünfte von 1000 Euro und 3500 Euro, bis 7000 Euro oder über 7000 Euro bezieht.
Die Opposition hatte diese Offenlegung aus verfassungsrechtlichen Gründen stets beanstandet. Sie könnte etwa die im Grundgesetz verankerte berufliche Selbstbestimmung beeinträchtigen. Allerdings hatte sich die Union in den vergangenen Monaten bereit erklärt, über die Möglichkeit der Veröffentlichung in noch breiteren Gehaltsklassen zu sprechen. Dies hatten SPD und Grüne stets abgelehnt. "Die Unionsvorschläge würden das Gesetz nur abschwächen", beschwerte sich am Mittwoch Wilhelm Schmidt, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD.
Immerhin dürfte es die von ihm angestoßene Gesetzesnovelle noch ins Bundesgesetzblatt schaffen. Andere rot-grüne Vorhaben werden es nicht so weit bringen: Der Wirtschaftsausschuss vertagte am Mittwoch die Beratung des neuen Arbeitnehmerentsendegesetzes. Im Falle einer Wahl am 18. September wird der Bundestag also keine Zeit mehr haben, das Gesetz zu beschließen. Im Vermittlungsausschuss vertagte die Unionsmehrheit auch die Beratung der von Rot-Grün geplanten Senkung der Eigenheimzulage.
  • Aus der FTD vom 30.06.2005
    © 2005 Financial Times Deutschland,
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