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Merken   Drucken   08.12.2010, 21:26 Schriftgröße: AAA

Familienpolitik: Sachsen will ledige Väter stärken

Durch den Freistaat könnte Bewegung in die festgefahrene Debatte um das Sorgerecht unverheirateter Eltern kommen: Ziel ist, dass sich Vater und Mutter gemeinsam um das Kind kümmern. von Monika Dunkel 
Ein Antrag aus Sachsen könnte Bewegung in die festgefahrene Debatte um das Sorgerecht lediger Eltern bringen. Die dortigen Regierungsfraktionen von Union und FDP fordern die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für ein gemeinsames Sorgerecht bei unverheirateten Paaren einzusetzen.
"Wenn der Vater die Vaterschaft anerkennt, soll er künftig automatisch gemeinsam mit der Mutter sorgeberechtigt für das Kind sein", schreiben der sächsische CDU-Fraktionschef Steffen Flath und sein FDP-Pendant Holger Zastrow in ihrem Antrag "Kindeswohl stärken - unverheirateten Müttern und Vätern gemeinsames Sorgerecht einräumen". Eine solche Lösung sei "einfach, unbürokratisch und geeignet, den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu genügen", heißt es in der Begründung. Der Antrag ist gemeinsam mit der SPD im sächsischen Landtag beschlossen worden.
Die Stellung von Vätern im Sorgerecht muss deutlich aufgewertet ...   Die Stellung von Vätern im Sorgerecht muss deutlich aufgewertet werden
Der Vorstoß aus Sachsen, der unverheiratete Paare beim Sorgerecht mit Ehepaaren gleich stellen würde, zeugt vom Ärger über den seit Monaten herrschenden Stillstand auf Bundesebene. Die Gespräche verlaufen zäh, die Annäherung sei schwierig, heißt es aus Fraktionskreisen. "Es ist unehrlich, wenn wir die Neuregelung jetzt verschleppen. Wir sind im Wort, dass wir das machen", sagte der FDP-Rechtsexperte Stephan Thomae.
Dass die Stellung von Vätern deutlich aufgewertet werden muss, folgt bereits aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Dezember 2009. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich dem in einer Entscheidung Ende Juli 2010 angeschlossen. Die Richter erklärten die gängige Praxis in Deutschland, wonach der nichteheliche Kindesvater kategorisch vom Sorgerecht ausgeschlossen wird, für verfassungswidrig. Zugleich haben die Richter dem Gesetzgeber aufgetragen, eine neue Regelung zu finden. Allerdings haben die Verfassungsrichter der Regierung dafür keine Frist gesetzt. Das Justizministerium hatte in der mündlichen Verhandlung nämlich erklärt, eine Neuregelung sei bereits im Gange.
Nur ist davon derzeit wenig zu merken. Die Union beharrt auf der sogenannten Antragslösung. Danach erhielte die unverheiratete Mutter bei der Geburt das alleinige Sorgerecht für das Kind. Der Vater kann nur auf Antrag vor Gericht das Sorgerecht erstreiten. So läuft es seit der Entscheidung des Verfassungsgerichts derzeit auch in der Praxis.
Die FDP verfolgt einen anderen Ansatz. Danach sollen die Eltern das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Der Vater muss dafür eine Sorgeerklärung beim Jugendamt abgeben. Die Mutter kann diesem Antrag aber widersprechen, er gilt als genehmigt, wenn die Mutter sich innerhalb einer Frist von vier Wochen nicht rührt. Das geht der Union zu weit.
Doch auch ein Kompromissvorschlag aus dem Justizministerium, der der Mutter das alleinige Sorgerecht einräumt, und es nur auf den Vater erweitert, wenn er einen Antrag stellt und die Mutter nicht widerspricht, passt der Union nicht. "Ein Schweigen der Mutter können wir nicht als Zustimmung werten", sagte Ute Granold, Berichterstatterin für die Union. Konservative Unionskreise wollen der Mutter nun noch eine Schonzeit von acht Wochen nach der Geburt einräumen, in der es keine gerichtliche Entscheidung geben darf.
  • Aus der FTD vom 09.12.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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