Die Stellung von Vätern im Sorgerecht muss deutlich aufgewertet werden
Der Vorstoß aus Sachsen, der unverheiratete Paare beim Sorgerecht mit Ehepaaren gleich stellen würde, zeugt vom Ärger über den seit Monaten herrschenden Stillstand auf Bundesebene. Die Gespräche verlaufen zäh, die Annäherung sei schwierig, heißt es aus Fraktionskreisen. "Es ist unehrlich, wenn wir die Neuregelung jetzt verschleppen. Wir sind im Wort, dass wir das machen", sagte der FDP-Rechtsexperte Stephan Thomae.
Dass die Stellung von Vätern deutlich aufgewertet werden muss, folgt bereits aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Dezember 2009. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich dem in einer Entscheidung Ende Juli 2010 angeschlossen. Die Richter erklärten die gängige Praxis in Deutschland, wonach der nichteheliche Kindesvater kategorisch vom Sorgerecht ausgeschlossen wird, für verfassungswidrig. Zugleich haben die Richter dem Gesetzgeber aufgetragen, eine neue Regelung zu finden. Allerdings haben die Verfassungsrichter der Regierung dafür keine Frist gesetzt. Das Justizministerium hatte in der mündlichen Verhandlung nämlich erklärt, eine Neuregelung sei bereits im Gange.