Dieses ist ein kostenpflichtiger Inhalt der FTD. Bitte melden Sie sich an, um fortzufahren!
Abonnenten
Sie haben kostenlosen Zugang zum Weiterlesen oder Herunterladen. Bitte melden Sie ich mit Ihren Zugangsdaten über die Anmeldebox an.
Nicht-Abonnenten
Wenn Sie Interesse an einem FTD-Abo haben, informieren Sie sich über die verschiedenen Abo-Angebote unter www.ftd.de/abo-vergleich.
Alternativ können Sie für den Zugriff auf den gewünschten Inhalt ein Tagesticket erwerben. Für den Erwerb eines Tagestickets müssen Sie bei uns registriert sein (zur Registrierung). Nach Registrierung melden Sie sich einfach über die Anmeldebox an. Anschließend können Sie das Tagesticket erwerben.
Statten Sie Ihre Mitarbeiter oder Key-Accounts mit dem Informationsangebot der FTD aus. Über Unternehmenslösungen für Abonnements oder Online-Zugänge informiert Sie gern unsere Abteilung Business Cooperations, corporate-solutions(at)ftd.de.
Bei Fragen rund ums Abo wenden Sie sich bitte an unsere Service-Zentrale unter kundenservice@ftd.deNach dem Koalitionsvertrag soll die bisher formal der BaFin zugewiesene Bankenaufsicht in die Bundesbank eingegliedert werden. Dieser richtige Integrations-Vorsatz macht die Bankenaufsicht effizienter und auch für die Kreditinstitute effektifer. Gegen die von der CDU nunmehr beabsichtigte Holding-Konstruktion bestehen aber erhebliche rechtliche Bedenken. Entweder die Holding wird eine juristisch selbständige Person, der die Bundesbank untergeordnet ist, würde die Bundesbank ihre auch im EU-Vertrag garantierte Unabhängigkeit verlieren. Rechtlich zulässig ist also somit nur die Variante, die BaFin in die Bundesbank als einen Zentralbereich (besonderer Art) einzugliedern und diesen mit einer zulässigen Auftragsverwaltung für das Bundesfinanzministerium zu mandatieren.