Ministerialrat Klaus Wimmer stellte auf einer FTD-Konferenz erstmals das Verfahren im Detail dar, mit dem eine Enteignung der Gesellschafter und eine Insolvenz des betroffenen Instituts vermieden werden soll. Dabei spielt der Reorganisationsbeauftragte, der von der Bank vorgeschlagen und nach einer Prüfung durch die BaFin vom Oberlandesgericht (OLG) Köln bestellt wird, eine zentrale Rolle. Wimmer zufolge könnte diese Rolle ein spezialisierter Insolvenzverwalter oder ein sanierungserfahrener Ex-Bankvorstand ausfüllen.
Das Verfahren wird nur ausgelöst, wenn das betroffene Kreditinstitut selbst den Antrag stellt. Gleichzeitig wird der Prozess erheblich verschlankt, da nach dem OLG nur noch der Bundesgerichtshof als weitere Beschwerdeinstanz bleibt und die Einzelmaßnahmen des Sonderbeauftragten nicht angreifbar sind.
Blaupause für Unternehmen
Der Vorschlag des BMJ wird für Aufsehen in der Branche sorgen, da er eine Blaupause für ein insolvenzverhinderndes Sanierungsverfahren für Nichtbanken sein könnte - ein gesetzlicher Schritt, der von Insolvenzverwaltern und Restrukturierungsberatern seit Langem gefordert wird. Er scheint ihnen wegen der Krise umso dringlicher, da der Höhepunkt der Insolvenzwelle erst noch erwartet wird. Die Experten hoffen, dass die im Reorganisationsplan für Banken vorgesehenen Maßnahmen später auch für das Insolvenzplanverfahren übernommen werden.
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte Ende März ihr Konzept eines Reorganisationsverfahrens für systemrelevante Banken grob vorgestellt. Zuvor war es zu einem Eklat zwischen ihrer Behörde und dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) gekommen, das wegen der Schieflage des Hypothekenfinanzierers Hypo Real Estate (HRE) mit dem Vorschlag eines behördlichen Restrukturierungsplans vorgeprescht war. Jetzt hat das Kabinett beide Ministerien mit der Ausarbeitung eines Entwurfs beauftragt. Wegen der Krise soll das Gesetz noch vor der Bundestagswahl im September verabschiedet werden.
Kompetenzstreit im Kabinett
Allerdings scheint das Wetteifern der beiden Ministerien weiterzugehen - auch wenn es aus beiden Behörden heißt, dass auf Fachebene miteinander gesprochen wird. Anfang vergangener Woche war eine Neufassung des BMWi-Vorschlags bekannt geworden. Demnach soll die Aufsicht BaFin die maroden Banken verwalten. Aktionärsrechte könnten für die Dauer der Staatsverwaltung ausgesetzt werden. Das BMWi hält es für unrealistisch, dass eine angeschlagene Bank aus eigenem Antrieb früh genug nach externer Hilfe sucht.
Wie Wimmer ausführte, hofft das BMJ, dass so die Sanierung früher angegangen wird und eher zum Erfolg führt. Bislang habe noch kein Insolvenzplan bei einem Kreditinstitut gegriffen, da die BaFin durch das Kreditwesengesetz (KWG) mit ausreichend Kompetenzen ausgestattet sei. Doch sei in keinem der Fälle, bei denen die BaFin hart durchgegriffen habe, je wieder ein Institut gesundet.
Die auf der Konferenz vertretenen Experten werteten das Konzept als Schritt in die richtige Richtung. Doch könne es nur erfolgreich sein, wenn der Staat als Kredit- und Bürgschaftsgeber dem betroffenen Institut beispringt, sagte Helmut Balthasar, Partner von Görg Rechtsanwälte. Sobald bekannt sei, dass ein Institut Probleme habe, könne es sich nicht mehr über den Markt finanzieren.