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Merken   Drucken   25.03.2009, 15:18 Schriftgröße: AAA

Firmen in der Klemme: Steinbrück entschärft Zinsschranke  

Der Finanzminister lenkt ein: Er will nun doch Änderungen an der umstrittenen Zinsschranke vornehmen. "Zeitlich begrenzt und in Maßen" sollen es Erleichterungen für Unternehmen auch bei Verlustvorträgen geben.
Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) will Unternehmen mit eng befristeten Steuererleichterungen unter die Arme greifen. Dabei habe er die sogenannte Zinsschranke und die Neuregelung beim steuerlichen Verlustvortrag im Blick, sagte Steinbrück bei einem Sparkassen-Forum in Berlin. Zurzeit werde überlegt, ob die Regierung "zeitlich begrenzt und in Maßen" an diesen beiden Stellschrauben der Unternehmenssteuerreform 2008 etwas ändern könne.
Union und Wirtschaftsverbände dringen darauf, die Folgen der Zinsschranke abzumildern. Sie schreibt vor, dass Zinsen nur bis zu einer Höhe von 30 Prozent des Gewinns vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Darüber hinausgehende Zinsen können in folgende Jahre vorgetragen werden. Die Zinsschranke sollte eigentlich die Fremdfinanzierung von Unternehmen eindämmen. So gab es Fälle, in denen Tochterfirmen in Deutschland kaum noch Steuern zahlten, während ihre an die Mutter gezahlten Zinserträge in Steueroasen gelenkt wurden.
Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) leiden 1100 Unternehmen unter der beschränkten Abzugsfähigkeit. Das Finanzministerium war nur vor einigen Hundert ausgegangen. "Steuerliche Vorschriften wie die Zinsschranke verschärfen die Krise", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Industrie, Werner Schnappauf: "Die Grenze des Zinsabzugs muss auf 50 Prozent aufgestockt werden."

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