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Merken   Drucken   07.05.2008, 21:34 Schriftgröße: AAA

Fiskus spannt Firmen im Kampf gegen Steuerbetrug ein  

Der deutsch-österreichische Vorstoß zur Reform der Mehrwertsteuer auf EU-Ebene ist endgültig gescheitert. Stattdessen will das Bundesfinanzministerium nun die Informationspflichten der Unternehmen in Deutschland verschärfen, um den Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen. von Jens Tartler (Berlin)
Das stößt in der Wirtschaft auf Widerstand. "Es kann nicht sein, dass ein Unternehmer erst umfangreiche Recherchen über seinen Kunden anstellen muss, bevor er liefert", sagt Matthias Lefarth, Steuerchef beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
Um eine verschärfte Haftung der Unternehmer für betrügerische Abnehmer von Waren zu verhindern, wollen die acht Spitzenverbände der Wirtschaft einen eigenen Maßnahmenkatalog erarbeiten. ZDH-Generalsekretär Hanns-Eberhard Schleyer und sein Steuerexperte Lefarth haben über das Problem bereits ein Gespräch mit der Führungsebene des Finanzministeriums geführt.
Die Bundesregierung muss einen neuen Weg einschlagen, weil das von ihr ursprünglich favorisierte sogenannte Reverse-Charge-Verfahren keine Unterstützung in der EU fand. Selbst für einen Pilotversuch in Österreich wird sich im Rat der EU-Finanzminister am 14. Mai nicht die nötige Einstimmigkeit herstellen lassen.
Die EU-Kommission hat die Anforderungen für den Pilotversuch so hochgeschraubt, dass die österreichische Regierung kein Interesse mehr hat. Der einzige andere Reverse-Charge-Anhänger Deutschland hatte bereits im Februar seine Pläne aufgegeben.
Beim Reverse-Charge-Verfahren führt ein Betrieb, der eine Ware oder Dienstleistung an eine andere Firma liefert, die Umsatzsteuer nicht mehr an das Finanzamt ab. Dies tut stattdessen der Empfänger. Dadurch entfällt die Erstattung der Vorsteuer durch den Fiskus. Das soll die Betrugsbekämpfung erleichtern, da viele Betrüger die Vorsteuer mit gefälschten Rechnungen kassieren. Unter Vorsteuer versteht man die Mehrwertsteuer, die ein Unternehmer auf Vorleistungen für seine Produktion bezahlt. Das Finanzministerium will nach dem gescheiterten Anlauf für einen Systemwechsel jetzt von den Unternehmen verlangen, dass sie umfangreiche Dokumentationen über ihre Kunden beibringen, bevor sie die Vorsteuer anmelden. Außerdem soll die Haftung nicht nur dann greifen, wenn der Unternehmer wusste, dass er an einen Betrüger liefert. Künftig könnte der Unternehmer schon dann haften, wenn er nicht alles getan hat, um auszuschließen, dass er einem Betrüger aufsitzt. Die Wirtschaft setzt dagegen auf mehr Personal und bessere Prüfungen in den Finanzämtern.
  • Aus der FTD vom 08.05.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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