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Merken   Drucken   16.02.2012, 20:50 Schriftgröße: AAA

Folge diverser Affären: Ermittler fordern Aufhebung von Wulffs Immunität

Für den Bundespräsidenten kommt es knüppeldick. Die Staatsanwaltschaft Hannover spricht von einem Anfangsverdacht wegen möglicher Korruption.  Nun hat der Bundestag das Wort. Der Immunitätsausschuss wird nach FTD-Informationen schon bald beraten.
© Bild: 2012 DPA/Bildfunk/Hannibal Hanschke
Für den Bundespräsidenten kommt es knüppeldick. Die Staatsanwaltschaft Hannover spricht von einem Anfangsverdacht wegen möglicher Korruption. Nun hat der Bundestag das Wort. Der Immunitätsausschuss wird nach FTD-Informationen schon bald beraten.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Aufhebung der Immunität von Bundespräsident Christian Wulff beantragt. Das teilte die Behörde am Donnerstagabend mit. Nach umfassender Prüfung neuer Unterlagen und der Auswertung von Medienberichten gebe es nun einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Jetzt muss der Bundestag entscheiden, ob gegen Wulff strafrechtlich ermittelt werden darf.
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Die Anklagebehörde überprüft Wulffs Sylt-Urlaube auf einen Anfangsverdacht. Der mit ihm befreundete Filmfondsmanager David Groenewold hatte Wulff einen Hotelaufenthalt auf der Insel bezahlt. Der Bundespräsident gab an, er habe die Auslagen Groenewolds für die Übernachtungen gleich nach dem Auschecken bar zurückgezahlt. 2006 hatte der Filmfinanzier vom Land Niedersachsen die Zusage für eine Bürgschaft erhalten, die er aber nicht in Anspruch nahm. Wulff war damals niedersächsischer Ministerpräsident. Es besteht der Verdacht einer Gegenleistung.
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Für die von Groenewolds Medienfonds German Filmproductions GFP kofinanzierten Filme "Das Wunder von Lengede" und "Tsunami" gab es allerdings auch Geld vom Land Niedersachsen. Der Sprecher der Staatskanzlei hatte bestätigt, dass insgesamt gut 2 Mio. Euro aus Hannover für die Filme geflossen seien. In Wulffs Amtszeit war die Zuständigkeit für die Filmförderung vom Wirtschaftsministerium in die Staatskanzlei gewechselt.
Der Vorsitzende des Bundestags-Immunitätsausschusses, Thomas Strobl (CDU), hat Beratungen über den Fall von Bundespräsident Christian Wulff angekündigt. „Wenn ein entsprechender Antrag der Staatsanwaltschaft vorliegt, wird der Ausschuss beraten und eine Empfehlung für das Plenum des Bundestags abgeben, ob die Immunität des Bundespräsidenten aufzuheben ist oder nicht“, sagte Strobl der "Financial Times Deutschland".
Das Verfahren für den Bundespräsidenten unterscheidet sich von den Regeln in Immunitätsfragen der Parlamentarier. Der Hauptunterschied liegt darin, dass sich nicht nur der zuständige Ausschuss, sondern auch das gesamte Bundestagsplenum mit dem Fall befassen muss. Dabei prüft der Immunitätsausschuss nicht die Schwere der Vorwürfe gegen das Staatsoberhaupt. Es geht ausschließlich darum, ob die Staatsanwaltschaft willkürlich oder auf Anweisung gehandelt hat. Ist das nicht der Fall, empfiehlt der Ausschuss den restlichen Abgeordneten, für die Aufhebung der Immunität zu votieren. In aller Regel entscheiden die Ausschussmitglieder über die Parteigrenzen hinweg einstimmig.
Wulff steht seit Mitte Dezember massiv in der Kritik. Dabei ging es zunächst um einen günstigen Privatkredit über 500.000 Euro von einer Unternehmergattin, dann um kostenlose Urlaube bei vermögenden Freunden, später auch um die "Nord-Süd-Dialog" genannten Veranstaltungen des Eventmanagers Manfred Schmidt, deren "Schirmherr" Wulff als Ministerpräsident in Niedersachsen war. Gegen seinen früheren Sprecher Olaf Glaeseker ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Bestechlichkeit.

Teil 2: "Ganz offensichtliche Schutzbehauptung"

  • Aus der FTD vom 17.02.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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