FTD.de » Politik » Deutschland » Frage des Tages: Wann dürfen Telefone abgehört werden?

Merken   Drucken   27.07.2005, 14:56 Schriftgröße: AAA

Frage des Tages: Wann dürfen Telefone abgehört werden?

Das Bundesverfassungsgericht hat die Möglichkeit zur vorbeugenden Telefonüberwachung stark eingeschränkt. Aber schon jetzt werden immer mehr Telefone in Deutschland abgehört - und das ganz legal.
Die Frage, wann Polizei und Justiz Telefongespräche abhören und aufzeichnen dürfen, ist bundesweit in der Strafprozessordnung geregelt. Die Telefonüberwachung ist danach nur zulässig, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde oder vorbereitet wird. Sie muss von einem Richter oder - bei Gefahr im Verzug - durch einen Staatsanwalt angeordnet werden und darf sich nur gegen den oder die Beschuldigten richten oder gegen Personen, die für ihn oder sie Mitteilungen entgegennehmen.
Eine Überwachung aufgrund der bloßen Annahme, dass Menschen Straftaten begehen werden, erlaubt die Strafprozessordnung, anders als das niedersächsische Polizeirecht, nicht. In Thüringen gilt eine etwas engere Vorschrift zur vorbeugenden Überwachung, weitere Länder hatten vergleichbare Regelungen angekündigt.
Eingriff in das Telefongeheimnis
Dem entgegen steht vor allem das in Artikel 10 des Grundgesetzes festgeschriebene Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im März 2004 geurteilt, dass das Zollkriminalamt zur Verhütung von Straftaten nicht ohne weiteres Briefe öffnen und Telefone abhören darf. Die gängige Praxis des Zolls verstieß demnach seit Jahren gegen das Fernmeldegeheimnis.
Eine weitergehende Überwachung erlaubt die Strafprozessordnung im so genannten großen Lauschangriff. Danach darf das in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene Wort des Beschuldigten abgehört und aufgezeichnet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Möglichkeit zum großen Lauschangriff mit einem weiteren Urteil vom März 2004 allerdings deutlich eingeschränkt.
Die Zahl der Telefonüberwachungen aufgrund der Strafprozessordnung hat stark zugenommen. Alleine 2004 stieg sie gegenüber dem Vorjahr um rund 4900 auf 34.374. 1995 gab es dagegen nur 4674 Überwachungsanordnungen.
  • dpa, 27.07.2005
    © 2005 Financial Times Deutschland,
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  

Den Parameter für die jeweilige Rubrik anpassen: @videoList
  • Wulff-Affäre: Menschen im Hotel

    Die Vorwürfe gegen Bundespräsident Wulff grenzten zuletzt ans Lächerliche, die neuen tun es nicht: Sie legen den Verdacht einer Vorteilsnahme nahe. Es könnte eng werden. mehr

  •  
  • blättern
Tweets von FTD.de Politik-News

Weitere Tweets von FTD.de

FTD-Wirtschaftswunder Weitere FTD-Blogs

alle FTD-Blogs

Newsletter:   Newsletter: Eilmeldungen Politik

Ob Regierungsauflösung oder Umfragehoch für die Linkspartei - erfahren Sie wichtige Politik-Nachrichten, sobald sie uns erreichen.

Beispiel   |   Datenschutz
 



DEUTSCHLAND

mehr Deutschland

EUROPA

mehr Europa

INTERNATIONAL

mehr International

KONJUNKTUR

mehr Konjunktur

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote