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Merken   Drucken   23.02.2006, 11:26 Schriftgröße: AAA

Frage des Tages: Was bringt ein Mindestlohn?

Die große Koalition denkt über die Einführung eines Mindestlohns nach, kombiniert möglicherweise mit staatlichen Lohnzuschüssen. Das Arbeitsmarkt-Instrument ist jedoch sehr umstritten. von Ludwig Greven
Gesetzliche Mindestlöhne, die die SPD seit langem fordert, gibt es in den meisten europäischen Ländern und auch in den USA. Sie sollen Beschäftigten in unteren Lohngruppen eine Bezahlung sichern, die es ihnen ermöglicht, von ihrer Arbeit zu leben. Befürworter argumentieren außerdem, dass nur durch Mindestlöhne für bestimmte einfache Jobs überhaupt halbwegs qualifizierte Mitarbeiter zu finden sind.
Kritiker wenden dagegen ein, dass Mindestlöhne Arbeitsplätze vernichten, wenn sie zu hoch und höher seien als die Produktivität der dafür Beschäftigten. Denn für die Unternehmen mache es keinen Sinn, einfache Jobs zu vergeben, wenn die Kosten höher sind als die Erträge. Ein niedriger Mindestlohn wiederum entfalte keine Wirkung und sei deshalb sinnlos.
Gesetzliche oder tarifliche Mindestlöhne
Die Arbeitgeber sind außerdem gegen gesetzlich festgelegte Mindestlöhne, weil sie es ablehnen, dass der Staat in die Tarifpolitik eingreift. Die Gewerkschaften standen dem Instrument ebenfals lange Zeit überwiegend skeptisch gegenüber. Auch sie pochen auf die Tarifautonomie und plädieren deshalb wie einige Ökonomen für ein Modell, bei dem die Tarifparteien für einzelne Branchen und Regionen jeweils tarifliche Mindestlöhne vereinbaren, die die Bundesregierung dann für allgemeinverbindlich erklärt.
Ein solches Modell gibt es bereits in der Bauindustrie. Dort müssen auch Betriebe, die nicht im Arbeitgeberverband sind, den tariflichen Mindestlohn zahlen.
Furcht vor Dumpinglöhnen
Neue Nahrung bekam die Diskussion in Deutschland durch die Osterweiterung der EU und die geplante europäische Dienstleistungsrichtlinie. Befürchtet wird, dass sie es Betrieben noch leichter macht, ausländische Arbeitskräfte in Deutschland zu Dumpinglöhnen zu beschäftigen und damit das hiesige Lohnniveau zu drücken. Dem sollen Mindestlöhne entgegenwirken.
Noch keine genauen Pläne gibt es zur Höhe eines Mindestlohns. Im Gespräch ist neuerdings ein Stundensatz von etwa sechs Euro. Das läge für einen Vollzeit-Beschäftigten leicht über dem Arbeitslosengeld II. Diese Lohnersatzleistung bildet nach Ansicht von Fachleuten in Deutschland bislang faktisch die untere Lohngrenze: Liegt die Bezahlung darunter, gibt es für einen Arbeitslosen ökonomisch keinen Anreiz, den Job anzunehmen.
Staatliche Lohnzuschüsse
Da es aber Bereiche gibt, wo die Löhne niedriger sind, etwa bei Frisören oder Mitarbeitern im Gartenbau in Ostdeutschland, und die Betriebe dort auch kaum mehr zahlen können und wollen, wird erwogen, in diesem Fall staatliche Lohnzuschüsse zu zahlen. Das entspräche den so genannten Kombilöhnen, die die CDU befürwortet.
In den 18 der 25 EU-Staaten, in denen es schon Mindestlöhne gibt, liegen sie zwischen 116 Euro im Monat in Lettland und knapp 1500 Euro in Luxemburg. In Großbritannien beträgt der monatliche Mindestlohn knapp 1200 Euro, in den USA, wo er in einigen Bundesstaaten jüngst erhöht wurde, im Schnitt unter 700 Euro. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Minidestlöhne in all diesen Ländern nicht zu einer spürbaren Verschlechterung der Arbeitsmarktlage geführt haben.
  • FTD.de, 23.02.2006
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