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Merken   Drucken   15.06.2005, 12:23 Schriftgröße: AAA

Frage des Tages: Was ist der große Lauschangriff?  

Die rot-grüne Koalition und die Union haben sich endgültig auf eine Neuregelung des so genannten Lauschangriffs geeinigt. Das Abhören mit Wanzen ist den Ermittlern aber nicht so leicht gemacht. von Peter Kleinort, Hamburg
Seit einer Grundgesetzänderung im Jahr 1998 gibt es zur Bekämpfung und Vereitelung schwerer Straftaten in Deutschland den "Großen Lauschangriff". Der Begriff ist das umgangssprachliche Synonym für die "akustische Wohnraumüberwachung", mit der Ermittlungsbehörden, zum Beispiel Polizei, Geheimdienste, Zoll, in die Lage versetzt werden, selbst den privaten Wohn- und Lebensraum von Menschen zu überwachen und Gespräche abzuhören.
Von Anfang an war dieses Instrument umstritten. Möglich wurde es durch die Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung in Artikel 13 des Grundgesetzes. Grundlage ist das "Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität", durch das auch die Paragraphen 100c, 100d, 100f und 101 der Strafprozessordnung (StPO) ergänzt wurden.
Für die Anordnung und Durchführung eines Lauschangriffs ist der Verdacht einer besonders schweren Straftat die Voraussetzung. Dies ist nur bei solchen Straftaten der Fall, für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren vorsieht. Konkret geht es dabei um Kapitalverbrechen wie Mord und Totschlag oder die Aktivitäten terroristischer Vereinigungen.
Anordnung nur durch spezielle Gerichtskammern

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