Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt führte 1982 für kurze Zeit eine Minderheitsregierung an
Auf Bundesebene hat es in Deutschland bisher drei Minderheitsregierungen gegeben: 1963 unter Bundeskanzler Ludwig Erhard, 1972 unter Willy Brandt und zuletzt 1982 unter Helmut Schmidt. Diese Regierungen waren in der Regel nur wenige Woche im Amt und entstanden nach dem Rückzug eines Koalitionspartners. In allen drei Fällen überbrückten diese Minderheitsregierungen die Zeit bis zu einer Neuwahl des Bundestages.
1982 traten die FDP-Minister aus der sozialliberalen Bundesregierung unter Kanzler Helmut Schmidt zurück. Schmidt ersetzte die FDP-Minister durch SPD-Abgeordnete und führte so gegenüber dem Drei-Parteien-Parlament (SPD, CDU/CSU, FDP) eine Minderheitsregierung an. Wenige Wochen später kam es zum konstruktiven Misstrauensvotum, bei dem CDU/CSU und FDP Helmut Kohl zum Kanzler wählten.
Auf Landesebene gibt es in Deutschland Beispiele von Minderheitsregierungen. In Berlin kam es 1981 zur Bildung eines Minderheitssenats unter Richard von Weizsäcker. Die FDP tolerierte damals die von der CDU gebildete Landesregierung und beteiligte sich 1982 dann offiziell an der Regierung. 2001 stürzten SPD, Grüne und PDS den Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen, der bis dahin einer großen Koalition vorstand, mit einem konstruktiven Misstrauensvotum. In der Folge wurde der SPD-Politiker Klaus Wowereit zu Diepgens Nachfolger gewählt, die von ihm gebildete Regierung wurde von Grünen und PDS geduldet, ohne dass diese beiden Parteien an ihr beteiligt waren.
Sonderfall "Magdeburger Modell"