Grundlage für die Fraktionsgemeinschaft, die die beiden Unionsparteien nach der Wahl am Dienstag vertraglich erneuert haben, ist die Geschäftsordnung des Bundestags. Sie erlaubt es auch Abgeordneten mehrerer Parteien, sich zu einer Fraktion zusammenzuschließen, sofern ihre Parteien "aufgrund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander in Wettbewerb stehen". Dieser Passus wurde 1969 als "Lex Union" eigens in die Geschäftsordnung eingefügt. Vorher musste der Bundestag jedes Mal der Bildung einer Fraktionsgemeinschaft zustimmen.
Die SPD überlegt jetzt, zu der früher geltenden Regelung zurückzukehren. Das würde ihren Anspruch unterstreichen, als stärkste Fraktion nicht nur den Kanzler, sondern auch den Bundestagspräsidenten zu stellen.
Die gemeinsame Fraktion verschafft den Unionsparteien einige Vorteile. So sind sie beispielsweise dadurch entsprechend stark in den Ausschüssen und Parlamentsgremien vertreten. Davon profitiert vor allem die CSU, die im neuen Bundestag als kleinste Fraktion sonst wenig Rechte hätte.
In dem Fraktionsvertrag von CDU und CSU wird seit 1998 ausdrücklich festgehalten, dass es sich um zwei selbstständige Parteien handelt. Geregelt ist z.B. auch, dass die CSU in eigener Verantwortung den ersten stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und einen Parlamentarischen Geschäftsführer wählt. Auch nach außen, etwa in Talkshows, bei der Verteilung von Staatszuschüssen an die politischen Stiftungen oder wie jetzt bei den Koalitionsverhandlungen, legen CDU und CSU stets Wert darauf, getrennt behandelt zu werden und doppelt vertreten zu sein.
Historische Eigenständigkeit
Dass CDU und CSU neben einander existieren, hat allerdings vornehmlich historische Ursachen. Nach dem Krieg bildeten sich Parteien zunächst in den einzelnen Ländern, bundesweite Zusammenschlüsse ließen die Alliierten anfangs nicht zu. Während sich fast überall in der neu formierten CDU Mitglieder der früheren, katholisch geprägten Zentrumspartei, Anhänger der christlichen Gewerkschaften und konservative Protestanten zusammenfanden, trachtete die CSU danach, der anfangs stärkeren Bayernpartei Mitglieder abspenstig zu machen. Die aber waren rein regional ausgerichtet und hatten mit einem bundesweiten Zusammenschluss nichts im Sinn, weshalb auch die CSU bis heute auf ihre Eingenständigkeit pocht.
1976 beschloss die CSU unter ihrem damaligen Vorsitzenden Franz Josef Strauß sogar, die Fraktionsgemeinschaft aufzulösen und sich bundesweit auszudehnen. Als die CDU daraufhin jedoch damit drohte, dann ihrerseits in Bayern anzutreten, ließ die CSU den Plan schnell wieder fallen.
Eine Fraktionsgemeinschaft werden im Übrigen auch PDS und WASG im Bundestag bilden, die gemeinsam als Linkspartei angetreten sind, aber in Wahrheit nach wie vor zwei getrennte Parteien sind, die sich erst mittelfristig zusammenschließen wollen. Die PDS-Abgeordnete Petra Pau verkündete deshalb auch sofort, dass sie von den Plänen der SPD nichts hält, die Geschäftsordnung zu ändern.